Re: Vorstandswahl Verein
von: Nicki ()
Datum: 25.03.2025
Vielen Dank für die Antwort. Das Problem ist, dass in der Satzung nichts festgelegt ist. Weder, dass es eine Wahlordnung gibt, noch sonst irgendwas. Und es wurde auf mehrmalige Nachfrag wiederholt gesagt, dass jeder seine 5 Stimmen vergeben muss. Einige Mitglieder überlegen die Wahl anzufechten. Da aber die ganze Mitgliederversammlung eher fragwürdig verlief, wollen sie gerne rechtlich auf der sicheren Seite sein. Daher meine Frage nach einer Rechtsgrundlage.