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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsbüro im Ausland
von: Anne K. ()
Datum: 26.03.2025

Guten Tag,

wir sind als gemeinnütziger Verein viel im außer-europäischen Ausland tätig, vor allem über Hilfspersonen. Nun überlegen wir ein eigenes kleines Büro vor Ort anzumieten, von dem aus wir auch selbst Vereinsaktivitäten durchführen können - zunächst im Rahmen von Geschäftsreisen der Mitarbeiter, oder indem wir das Büro den Hilfspersonen vor Ort überlassen. Der weitaus überwiegende Teil unserer Arbeit bliebe jedoch in Deutschland, auch die Verwaltung und Geschäftsführung. Alle Aktivitäten im Ausland fallen in den ideellen Bereich und sind zum großen Teil spendenfinanziert.

Nun stellen sich folgende Fragen:

1. Ist die Eröffnung eines Büros im (außereuropäischen) Ausland für gemeinnützige Vereine grundsätzlich möglich?
2. Was ist dabei zu beachten, v.a. mit Blick auf Steuer- und Vereinsrecht?
3. Wäre es perspektivisch auch möglich, vor Ort lokale Mitarbeiter anzustellen?

Vielen Dank im Voraus!

Re: Vereinsbüro im Ausland
von: pfeffer ()
Datum: 26.03.2025

Das ist alles möglich. Es gelten dann aber u.U. die rechtlichen Vorgaben des jeweiligen Landes.

Re: Vereinsbüro im Ausland
von: Anne K. ()
Datum: 31.03.2025

Vielen Dank! Nur eine Rückfrage noch, müssen wir das Büro bei deutschen Ämtern anmelden oder eintragen lassen, z.B. Finanzamt, Vereinsregister, Lobbyregister etc.? Oder ist es ausreichend, die Büroeröffnung rückblickend im Jahresbericht zu erwähnen?

Re: Vereinsbüro im Ausland
von: pfeffer ()
Datum: 31.03.2025

Nein, eine bloße Niederlassung wäre bei den genannten Behörde nicht anzumelden. Zu prüfen wäre nur, welche Meldepflichten im Ausland bestehen.