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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Nachwahl des Schriftführers
von: Weigelie74 ()
Datum: 31.03.2025

Bei unserer diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung wurde der unbesetzte Posten des Schriftführers auf Drängen eines einzelnen Vereinsmitgliedes neu besetzt. Laut Satzung wird der Vorstand für drei Jahre gewählt, dh. alle 3 Jahre findet eine Vorstandswahl statt. Dies wäre turnusmäßig nächstes Jahr der Fall.
Meine Fragen:
1. Wie müsste die Wahl im nächsten Jahr ablaufen?
2. Kann der dieses Jahr neu gewählte Schriftführer sich nächstes Jahr zur Wahl stellen oder wäre der Posten von diesem Jahr an in drei Jahren zu wählen?
3. Was passiert wenn der jetzige Vorstand sich nicht erneut zur Wahl stellt und keiner sich für das Amt im Vorstand zur Verfügung stellt? Bleibt der alte gezwungenermaßen im Amt?
Vielen Dank

Re: Nachwahl des Schriftführers
von: pfeffer ()
Datum: 31.03.2025

1. Wie müsste die Wahl im nächsten Jahr ablaufen?

# Da hat der Verein faktisch freie Wahl. Er kann neu wählen (und damit zugleich die bisherige Amtsperiode beenden) oder er kann die Amtsperioden der Vorstandsmitglieder versetzt laufen lassen.

2. Kann der dieses Jahr neu gewählte Schriftführer sich nächstes Jahr zur Wahl stellen oder wäre der Posten von diesem Jahr an in drei Jahren zu wählen?

# Da die Amtsperiode noch läuft, muss nicht neu gewählt werden, außer er wird abberufen oder tritt zurück.


3. Was passiert wenn der jetzige Vorstand sich nicht erneut zur Wahl stellt und keiner sich für das Amt im Vorstand zur Verfügung stellt? Bleibt der alte gezwungenermaßen im Amt?

# Nein. Das ist das Problem der Mitgliederversammlung. Findet sich kein neuer Vorstand, müsste der Verein aufgelöst werden. I.d.R. hilft aber auch eine Verkleinerung ders Vorstands.

Re: Nachwahl des Schriftführers
von: Weigelie74 ()
Datum: 01.04.2025

Vielen Dank für die Antworten.
Für eine Verkleinerung des Vorstandes müsste leider die Satzung geändert werden, da darin festgelegt ist, wieviele Ämter zu bestzen sind: 1. und 2. Vorsitzende (als Stellvertreter), 1. und 2. Rechner (als Stellvertreter) und Schriftführer.

Re: Nachwahl des Schriftführers
von: pfeffer ()
Datum: 01.04.2025

Ja, aber ist das ein grundsätzliches Problem?