Entlastung besondere Vertretung
von: BER e.V. ()
Datum: 14.04.2025
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
wir haben neben dem Vorstand eine besondere Vertretung (vom Vorstand bestellt), die bestimmte Aufgaben für den Vorstand erledigt, die in der Bestellungsurkunde aufgeführt sind.
Unsere Frage ist, wie diese besondere Vertretung auf der MV entlastet werden kann, da die Entlastung durch die MV in unserer Satzung verankert ist.
Benötigen wir unterschiedliche Unterlagen zur Entlastung des Vorstands und der besonderen Vertetung auf dessen Grundlage die Mitgliederversammlung die Gremien entlastet? Oder könnten wir den Vorstand und die besondere Vertretung in einem "Rutsch" gemeinsam entlasten?
Für eine Antwort sind wir sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
P. Heuer/ BER e.V.