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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
von: Ibrahim ()
Datum: 26.04.2025

Hallo zusammen,

wir schreiben gerade unseren neuen Satzungsentwurf für den Antrag der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt.
Bei der Auflösung des Vereins steht in einem Muster den Absatz wie folgt:

"Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen
des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere
steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die..."

Heißt das wenn die Gemeinnützigkeit später für einen Grund aberkannt ist, dann verliert der Verein sein Vermögen komplett? Oder darf der Verein sein Vermögen behalten und für seine neue Zwecke verwenden?

Muss der Absatz unbedingt den "Wegfall steuerbegünstigter Zwecke" enthalten, oder können wir diesen entfernen?

Danke für Eure Unterstützung!

Viele Grüße

Re: Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
von: pfeffer ()
Datum: 27.04.2025

Heißt das wenn die Gemeinnützigkeit später für einen Grund aberkannt ist, dann verliert der Verein sein Vermögen komplett?

# Nur theoretisch. Das Finanzamt kann die Vermögensweitergabe nicht erzwingen.

Oder darf der Verein sein Vermögen behalten und für seine neue Zwecke verwenden?

# Ja, aber dann wird rückwirkend für 10 Jahre nachversteuert. In der Praxis ist das oft kein Problem, weil auch ohne Gemeinnützigkeit keine Steuern angefallen wären. Das muss man natürlich prüfen.

Muss der Absatz unbedingt den "Wegfall steuerbegünstigter Zwecke" enthalten, oder können wir diesen entfernen?

# Ja, ohne den gibt es keine Gemeinnützigkeit.

Re: Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
von: Ibrahim-ghl ()
Datum: 27.04.2025

vielen leiben Dank für Ihre Erklärung Herr Pfeffer!

Liebe Grüße
Ibrahim