Re: Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
von: pfeffer ()
Datum: 27.04.2025
Heißt das wenn die Gemeinnützigkeit später für einen Grund aberkannt ist, dann verliert der Verein sein Vermögen komplett?
# Nur theoretisch. Das Finanzamt kann die Vermögensweitergabe nicht erzwingen.
Oder darf der Verein sein Vermögen behalten und für seine neue Zwecke verwenden?
# Ja, aber dann wird rückwirkend für 10 Jahre nachversteuert. In der Praxis ist das oft kein Problem, weil auch ohne Gemeinnützigkeit keine Steuern angefallen wären. Das muss man natürlich prüfen.
Muss der Absatz unbedingt den "Wegfall steuerbegünstigter Zwecke" enthalten, oder können wir diesen entfernen?
# Ja, ohne den gibt es keine Gemeinnützigkeit.