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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsänderungen im Abschnitt Zweck
von: Ibrahim-ghl ()
Datum: 04.05.2025

Hallo zusammen,

Nach Rücksprache mit dem Finanzamt mussten wir Satzungsänderungen vornehmen, um die Gemeinnützigkeit festzustellen. Wir haben vom 30.04.2025 die Feststellung bekommen, dass die angepasste Satzung die Voraussetzungen nach §51. 59, 60 und 61 AO einhält.

Wir wollen die Änderungen in der nächsten Mitgliederversammlung beschließen. Im Abschnitt Zweck der Satzung mussten wir die Sätze umformulieren.
Können Sie uns bitte unterstützen bzgl. den folgenden Fragen:

1- Ist eine einfache Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder für diese Satzungsänderung ausreichend, wie in der Satzung im Abschnitt § 8 Mitgliederversammlung schon erwähnt ist (unten im Kommentar)?
2- Wird die Unterschrift von jedem Mitglied benötigt, oder wie kann ich die Stimmabgabe nachweisen?
3- Falls ein Mitglied nicht an der Mitgliederversammlung teilnehmen kann, in welchem Format können wir seine Stimmabgabe nachholen (Digitale Unterschrift oder gescannt z.B. auf einem Protokoll?)

Danke und viele Grüße
Ibrahim

Re: Satzungsänderungen im Abschnitt Zweck
von: Ibrahim-ghl ()
Datum: 04.05.2025

§ 8 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
a Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes.
b Beschlussfassung über die Änderung der Satzung.
c Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
d Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags.
e Entlastung des Vorstandes.
..
Dies gilt auch für den Fall, dass der Schriftführer nicht anwesend ist.
(6) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl
der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
(7) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von ¾ der
abgegebenen Stimmen erforderlich
(8) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom
Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterschreiben ist.

Re: Satzungsänderungen im Abschnitt Zweck
von: pfeffer ()
Datum: 05.05.2025

1. Ist eine einfache Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder für diese Satzungsänderung ausreichend, wie in der Satzung im Abschnitt § 8 Mitgliederversammlung schon erwähnt ist (unten im Kommentar)?

# Nein, es muss eine Dreiviertmehrheit der Anwesenden sein. Das steht ja so in der Satzung und entspricht auch der gesetzlichen Regelung.

2. Wird die Unterschrift von jedem Mitglied benötigt, oder wie kann ich die Stimmabgabe nachweisen?

# Da geschieht über das Protokoll.

3. Falls ein Mitglied nicht an der Mitgliederversammlung teilnehmen kann, in welchem Format können wir seine Stimmabgabe nachholen (Digitale Unterschrift oder gescannt z.B. auf einem Protokoll?).

# Wenn die Satzung das nicht ausdrücklich erlaubt, gibt es keine Möglichkeit zur späteren Stimmabgabe. Das sieht das BGB nur für Zweckänderungen vor.

Re: Satzungsänderungen im Abschnitt Zweck
von: Ibrahim-ghl ()
Datum: 05.05.2025

Hallo Herr Pfeffer, vielen Dank für Ihre Antwort.
Heißt das für die Zweckänderungen, benötigen wir die Zustimmung aller Mitglieder, auch die nicht anwesend sind?

Re: Satzungsänderungen im Abschnitt Zweck
von: pfeffer ()
Datum: 05.05.2025

Ja, wenn die Satzung das nicht anders regelt.