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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Haben Mitglieder das Recht Auskünfte über Kündigungsgründe ehemaliger Mitarbeiter zu bekommen?
von: Nina Frerichs-Holtz ()
Datum: 25.06.2025

Hallo,

ich habe noch eine weitere Frage:

bei meinem zuvor geschriebenen Beitrag ging es ja um eine außerordentliche Mitgliederversammlung, bei der der Posten des/der 2. Vorsitzenden neu gewählt werden sollte. Die MV wurde bekanntermaßen abgebrochen.

Als Kandidat für den Posten hatte sich ein ehemaliger Kollege aus unserem hauptamtlichen Team aufgestellt. Er genießt im Großteil der Mitgliedschaft großes Vertrauen und Rückhalt. Allerdings hat ein kleinerer Teil in der Mitgliedschaft sehr starke Vorbehalte gegen ihn. Das ist der Teil rund um unseren kürzlich ausgeschiedenen Vorstand, der sich seinerzeit mit dem besagten Kollegen sehr überworfen hatte. Der Kollege fiel damals aus Krankheitsgründen lange Zeit aus. Am liebsten hätte der damalige Vorstand (nach heutiger Aussage) ihm gekündigt, das ging aber aufgrund seiner Erkrankung nicht. Am Ende wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen. Es ging bei der MV also auch sehr stark um seine Person, über die diskutiert wurde (ob er nun für diesen Posten geeignet oder ungeeignet sei).

Wie dem auch sei...im Nachgang hat sich eines unserer Mitglieder (sie steht dem Kollegen kritisch gegenüber und ist mit Teilen des ehemaligen Vorstandes freundschaftlich verbunden) gemeldet und fordert nun unter anderem eine Auskunft darüber, warum man diesem Kollegen hätte damals kündigen wollen.

Meine Frage: sind wir verpflichtet diesem Mitglied darüber Auskunft zu geben?
Es widerstrebt mir nämlich zutiefst, da es hier um persönliche Gründe geht, die nach meiner Meinung unter der Verschwiegenheitspflicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber stehen.
Sie begründet ihre Frage damit, dass sie als zahlendes Mitglied schließlich ja sein Gehalt auch durch ihre Beiträge mitfinanziert habe und im weitesten Sinne zur Arbeitgeberseite gehöre.

Danke und viele Grüße
Nina Frerichs-Holtz

Re: Haben Mitglieder das Recht Auskünfte über Kündigungsgründe ehemaliger Mitarbeiter zu bekommen?
von: pfeffer ()
Datum: 25.06.2025

Tatsächlich geht das Informationsrecht der Mitgliederversammlung sehr weit; sogar der Datenschutz kann dahinter zurücktreten müssen. Arbeitgeber ist zudem der Verein, nicht der Vorstand. Ich würde deswegen ein Auskunftsrecht in dieser Sache bejahen.

Re: Haben Mitglieder das Recht Auskünfte über Kündigungsgründe ehemaliger Mitarbeiter zu bekommen?
von: Klaus Terbrack ()
Datum: 26.06.2025

Aber laut DSGVO Kapitel II Artikel 9 unterliegen Daten zur Gesundheit dem besonderen Schutz.
Ob eine Mehrheit von mehreren Hundert Mitgliedern z.B. bei einer Mitgliederversammlung dann Einblick in geschützte Gesundheitsdaten erlangen darf, weckt doch starke Zweifel bei mir.

Re: Haben Mitglieder das Recht Auskünfte über Kündigungsgründe ehemaliger Mitarbeiter zu bekommen?
von: pfeffer ()
Datum: 26.06.2025

Es dürfen natürlich keine detaillierten Auskünfte erteilt werden, aber der Grund (ohne nähere Angaben zur Erkrankung) der Kündigung ist sicher mitzuteilen.