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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Neuaufnahme von Mitgliedern
von: Mulingula ()
Datum: 03.07.2025

Guten Morgen, Vereinsknowhow-Team,

In unserer Satzung heißt es: "Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand nach Anhörung der Mitgliederversammlung"

Jetzt ist unsere jährliche Mitgliederversammlung im Mai gelaufen. Die nächste findet erst im Mai 2026 statt.

Wie könnten die Neumitglieder unterjährig ohne die aufwendige Ansetzung einer Mitgliederversammlung aufgenommen werden, da eine Abstimmung über die Neuaufnahme lt. Satzung ja nicht nötig ist, nur eine Anhörung.
Wie muss eine Anhörung der Mitglieder praktisch aussehen?

Herzlichen Dank für Ihre Rückinfo.

Viele Grüße

M. Wallmeyer

Re: Neuaufnahme von Mitgliedern
von: pfeffer ()
Datum: 03.07.2025

Die Satzungsregelung ist denkbar unglücklich, aber rechtlich zulässig.
Schon der Begriff "Anhörung" wirft Fragen auf. Es ist nämlich unklar, ob eine Anhörung nur Redebeiträge beeinhaltet oder auch eine Abstimmung. Die Frage ist ja, wozu eine Anhörung gut sein soll, wenn sie kein Votum beinhaltet.
Grundsätzlich gilt aber: Wenn trotz laufenden Aufnahmenfahrens der Vorstand den Aufnahmeantrag annimmt, ist die Mitgliedschaft wirksam zustandegekommen.