Re: Neuaufnahme von Mitgliedern
von: pfeffer ()
Datum: 03.07.2025
Die Satzungsregelung ist denkbar unglücklich, aber rechtlich zulässig.
Schon der Begriff "Anhörung" wirft Fragen auf. Es ist nämlich unklar, ob eine Anhörung nur Redebeiträge beeinhaltet oder auch eine Abstimmung. Die Frage ist ja, wozu eine Anhörung gut sein soll, wenn sie kein Votum beinhaltet.
Grundsätzlich gilt aber: Wenn trotz laufenden Aufnahmenfahrens der Vorstand den Aufnahmeantrag annimmt, ist die Mitgliedschaft wirksam zustandegekommen.