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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ausschluss Mitglied
von: Sportbegeistert ()
Datum: 09.07.2025

Wir stehen derzeit vor einem besonders heiklen Fall: Auf einer öffentlichen Veranstaltung eines befreundeten Nachbarvereins kam es zu einem handgreiflichen Zwischenfall zwischen zwei unserer Mitglieder. Ein Mitglied soll dem anderen mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Die Reaktionen innerhalb unseres Vereins sind eindeutig: Viele Mitglieder fordern nun den sofortigen Ausschluss der Täterin.

In unserere Satzung steht folgendes:
(a) Der Ausschluss kann erfolgen,
(b) bei grob unkameradschaftlichen und unsportlichen Verhalten (Mobbing),
(c) bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung, die Interessen des
Vereins. Aber auch bei vereinsschädigendem Verhalten,
(d) wegen unehrenhaften Verhaltens oder aus sonstigen schwerwiegenden, die
Vereinsdisziplin berührenden Gründen.

Meines Erachtens kann der Vorfall grob unkameradschaftliches Verhalten (Abs. b), vereinsschädigendes Verhalten (Abs. c) sowie unehrenhaftes Verhalten (Abs. d) gewertet werden.

Ist ein Ausschluss möglich, auch wenn es nicht im direkten Zusammenhang mit unserem Verein steht?
Die Tat schädigt das Ansehen des Vereins nach außen und gefährdet die Beziehung zu einem langjährigen Partnerverein.
Wie würdet Ihr vorgehen?

Re: Ausschluss Mitglied
von: pfeffer ()
Datum: 09.07.2025

Aus meiner Sicht fehlt bei der zu sanktinierenden Handlung der Vereinsbezug. Zwar können auch Tatbestände außerhalb des Verein sanktioniert werden. Das gibt aber die Satzungsregelung nicht her.