Re: Beschlüsse im Förderverein
von: pfeffer ()
Datum: 30.07.2025
Im Außenverhältnis ist das nicht notwendig. Im Innenverhältnis könnten Haftungsfolgen drohen, wenn ein Vorstandsmitglied ohne Zustimmung des Vorstands handelt. Für Geschäfte, die "immer schon so gemacht" wurden (sog. gewöhnlicher Geschäftskreis) gilt die Zustimmung aber als erteilt.