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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einspruchfristen für MV-Protokolle?
von: Eva_Vorstand ()
Datum: 06.08.2025

Hallo Herr Pfeffer,

wir hatten am 29.12.24 unsere Mitgliederversammlung, und selbstverständlich gibt es hierzu auch ein entsprechendes Protokoll mit den notwendigen Angaben in Bezug auf die Vorstandsneuwahlen und der beschlossenen Satzungsänderungen. Das Protokoll wurde unterschrieben und am 26.03.25 an alle Mitglieder per Mail rausgeschickt. Zeitgleich wurde es auch beim zuständigen Registergericht eingereicht.

Ein paar Tage später bemängelte einer unserer Kassenprüfer, dass eine Angabe im Protokoll falsch sei: Nicht er hätte die Entlastung des Vorstandes bei der MV beantragt, sondern ein anderes Mitglied, dessen Namen ihm jedoch nicht mehr einfällt. Der Kassenprüfer besteht auf einer Korrektur. Unsere Frage ist nun, ob es eine Einspruchsfrist für die Korrektur von MV-Protokollen gibt und ob es ggf. Probleme mit dem Registergericht geben könnte, wenn wir nach so langer Zeit jetzt ein korrigiertes MV-Protokoll einreichen.

Wir freuen uns auf Ihre Antwort!!!

Re: Einspruchfristen für MV-Protokolle?
von: pfeffer ()
Datum: 06.08.2025

Für das Registergericht ist dieses Detail belanglos.
Es gibt tatsächlich keinen rechtlichen Anspruch auf eine Korrektur des Protokolls. Das liegt daran, dass das Protokoll keine rechtliche Wirkung entfaltet, sondern allenfalls Beweisfunktion hat. Regelmäßig sollte aber der Vorstand den Korrekturhinweis zu den Akten nehmen.