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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Bekanntmachung der Liquidation eines Vereins
von: someDude ()
Datum: 28.08.2025

Hallo,

ich bin gewählter Liquidator eines Vereins, der sich vor 1 1/2 Monaten aufgelöst hat.
Die Auflösung ist seit ein paar Tagen beim Registergericht eingetragen (worauf ich dann auch das Finanzamt darüber informiert habe) und nun stehe ich vor der Aufgabe, die Liquidation des Vereins bekanntzumachen.

Von unserem Notar habe ich den Hinweis bekommen, dass dies im Bekanntmachungsblatt des zuständigen Registergerichts/Amtsgericht erfolgen muss, über andere Seiten habe ich den Hinweis entnommen, dass eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger über die Publikations-Plattform ausreichen würde. Wie muss die Liquidation nun nach § 50 BGB rechtssicher veröffentlicht werden?

Ich bedanke mich schon mal im Vorfeld für hilfreiche Antworten :)

Viele Grüße

Re: Bekanntmachung der Liquidation eines Vereins
von: pfeffer ()
Datum: 28.08.2025

Um die Veröffentlichung kümmert sich das Registergericht. Das sind ja amtliche Bekanntmachungen.

Re: Bekanntmachung der Liquidation eines Vereins
von: someDude ()
Datum: 28.08.2025

Mein Notar meinte, dass dies nicht automatisch erfolgt und ich mich darum kümmern müsse. Der Verein hat seinen Sitz in NRW, falls das einen Unterschied macht.

// Edit: Wenn ich so im Bundesanzeiger schaue, sehen die Bekanntmachungen bzgl. der Liquidation von Vereinen meist recht selbstgeschrieben aus.



Edited 1 time(s). Last edit at 28.08.2025 by someDude.

Re: Bekanntmachung der Liquidation eines Vereins
von: pfeffer ()
Datum: 28.08.2025

Ich habe zu NRW folgendes gefunden:
Gemäß § 50 BGB haben die Liquidatoren die Auflösung des Vereins bekannt zu machen, und zwar durch das in der Satzung für Veröffentlichungen bestimmte Blatt, in Ermangelung eines solchen durch dasjenige Blatt, welches für Bekanntmachungen des für den Verein zuständigen Amtsgerichts bestimmt ist.

Re: Bekanntmachung der Liquidation eines Vereins
von: someDude ()
Datum: 29.08.2025

Ok, das deckt sich dann eig. mit der Aussage meines Notars. Ich hab beim Amtsgericht im Zuge der Übermittlung des Freistellungsbescheids über das Justiz-Postfach auch zu diesem Punkt nachgefragt und warte da aktuell noch auf eine Antwort.

Danke dir dennoch :)