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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Fristen für Abwahlanträge
von: Peter ()
Datum: 31.10.2025

Am 20.11. findet die Mitgliederversammlung des SPD Kreisverbandes "Musterhausen" statt.
Die Ladungsfrist beträgt 14 Tage. Satzungsänderungsanträge müssen den Mitgliedern mindestens 7 Tage vor der Versammlung vorliegen.

Meine Frage lautet:

Wann muss man spätestens einen Abwahlantrag gegen ein einzelnen Vorstandsmitglied einreichen?
Die Satzung des Kreisverbandes sat hierzu nichts.

Abwahlanträge
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 31.10.2025

Wenn die Satzung dazu nichts sagt, muss der Abwahlantrag auf der Tagesordnung sein, die bereits mit der Einladung zur Versammlung mitgeteilt wird.
Das wäre jedenfalls die vereinsrechtliche Vorgabe nach BGB.

Re:Fristen für Abwahlanträge
von: Peter ()
Datum: 03.11.2025

Ich bin einfaches Mitglied und erfahre durch eine Einladung, dass es eine Mitgliederversammlung gibt, kann ich dann immer den Antrag auf Abwahl eines Beisitzers auf die Tagesordnung setzen lassen?

Re:Fristen für Abwahlanträge
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.11.2025

Ja, jedes Mitglied kann Anträge zur Tagesordnung stellen.