Re: MV erst im Folgejahr
von: pfeffer ()
Datum: 04.11.2025
Wenn die Satzung das nicht eigens regelt, gibt es den Unterschied von ordentlicher und außerordentlicher MV nicht. Natürlich haben die Mitglieder einen Anspruch auf die entsprechenden Informationen (Jahresabschluss, Tätigkeitsbericht) und dazu muss eine MV stattfinden. Wann, bestimmt zunächst der Vorstand. Die Mitglieder haben, wenn der Vorstand nicht einlädt, nur das Instrument des Minderheitenbegehrens.