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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
MV erst im Folgejahr
von: Karu ()
Datum: 04.11.2025

Die Satzung des Vereines sagt, dass einmal jährlich eine MV stattzufinden hat.
Der Verein hat dieses Jahr eine außerordentliche MV durchgeführt, jedoch nur mit dem Top Neuwahlen.
Muss der Verein jetzt noch eine ordentliche mV machen mit Jahresabschluss und so?
Bzw. wäre es möglich die auf Anfang nächsten Jahres zu verschieben (mit einer besonderen Begründung)?

Re: MV erst im Folgejahr
von: pfeffer ()
Datum: 04.11.2025

Wenn die Satzung das nicht eigens regelt, gibt es den Unterschied von ordentlicher und außerordentlicher MV nicht. Natürlich haben die Mitglieder einen Anspruch auf die entsprechenden Informationen (Jahresabschluss, Tätigkeitsbericht) und dazu muss eine MV stattfinden. Wann, bestimmt zunächst der Vorstand. Die Mitglieder haben, wenn der Vorstand nicht einlädt, nur das Instrument des Minderheitenbegehrens.