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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Annehmlichkeiten für Mitglieder/ Angestellte/ Nichtmitglieder
von: Karu ()
Datum: 05.11.2025

Es heißt das Mitglieder bis 60€ Sachzuwendungen für persönliche Anlässe wie Geburtstag bekommen dürfen (bzw. Höhe des Jahresbeitrages). Wie verhält es sich hier mit Gutscheinen. Ist das erlaubt?

Darf ich auch einem Arbeitnehmer oder einer Honorarkraft ein Geburstagsgeschenk machen? Muss ich hier Grenzwerte einhalten?


Und wie ist das, wenn der Vereinen einen Arbeitseinsatz macht, z.B. Sanierung des Vereinsheimes. Dabei helfen Mitglieder und Nichtmitglieder. Als Entschädigung bekommen alle Kleinigkeiten zu Essen und zu Trinken.
Darf der Verein das einfach bezahlen oder muss man hier auf drauf achten die Sachzuwendung für die bis zu 60€ Vereinsanlass nicht zu überschreiten?

Annehmlichkeiten für Mitglieder/ Angestellte/ Nichtmitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 05.11.2025

Gutscheine gelten als Sachzuwendung und sind deshalb in dem genannten Rahmen erlaubt.
Für Arbeitnehmer gilt die 60-Euro-Grenze für Sachzuwendungen (LStDV) pro Jahr und die monatliche Zuwendungsgrenze von 50 Euro.

Für "Annehmlichkeiten im Rahmen besonderer Arbeitseinsätze" gilt ebenfalls die 60-Euro-Grenze: nicht klar ist, ob zusätzlich. In diesem Fall kann das aber als Sachlohn und damit im Rahmen des Ehrenamtsfreibetrags als abgabenfrei behandelt werden.

Annehmlichkeiten für Mitglieder/ Angestellte/ Nichtmitglieder
von: Karu ()
Datum: 06.11.2025

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich habe noch drei weitere Detailfragen zu den Annehmlichkeiten.

Im Verein gibt es Familienmitgliedschaften mit einem Jahresbeitrag von 75€. D.h. der Beitrag wird für 2 Erwachsene + x Kinder gezahlt. Darf jedes Familienmitglied hier bis zu 60€ bekommen.

Und im Verein gibt es zudem verschieden wählbare Beitragsstufen 0€, 12€, 36€ und 75€ Familienmitgliedschaft. Was ist hier der Höchstwert pro Mitglied.

Und zur Weihnachtsfeier werden zwar alle Mitglieder eingeladen, aber es kommt ja nur ein Teil. ich muss dann eine Teilnehmerliste führen und darauf achten, dass pro anwesenden Mitglied die 60€ nicht überschritten werden?

Annehmlichkeiten für Mitglieder/ Angestellte/ Nichtmitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 06.11.2025

Im Verein gibt es Familienmitgliedschaften mit einem Jahresbeitrag von 75€. D.h. der Beitrag wird für 2 Erwachsene + x Kinder gezahlt. Darf jedes Familienmitglied hier bis zu 60€ bekommen.

# Ja, wenn alle Mitglieder sind. Aber s.u.

Und im Verein gibt es zudem verschieden wählbare Beitragsstufen 0€, 12€, 36€ und 75€ Familienmitgliedschaft. Was ist hier der Höchstwert pro Mitglied.

# Einige Landesfinanzverwaltungen sind der Meinung, dass die Annehmlichkeiten nicht höher sein dürfen als der Beitrag. Dann wäre das abzustufen.

Und zur Weihnachtsfeier werden zwar alle Mitglieder eingeladen, aber es kommt ja nur ein Teil. ich muss dann eine Teilnehmerliste führen und darauf achten, dass pro anwesenden Mitglied die 60€ nicht überschritten werden?

# Man muss zumindest überschlägig nachweisen, dass die Leistungen pro Kopf in dem Rahmen bleiben.