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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsgründung / alte Auslagen
von: Jele ()
Datum: 22.11.2025

Hallo, wir sind eine kleine Musikgruppe, deren Kosten bisher von den Mitgliedern getragen wurde. Geplant ist, über zukünftige Einnahmen die bisherigen Kosten wieder zurückzuzahlen.
Jetzt überlegen wir, einen eV zu gründen. Müssen wir dafür die alten Kosten erst ausgleichen, um den Verein nicht mit Schulden zu starten?
Was wäre zu beachten?

Vereinsgründung / alte Auslagen
von: pfeffer ()
Datum: 23.11.2025

Die Frage ist zunächst, ob der neue Verein Rechtsnachfolger der Musikgruppe sein soll (was möglich wäre). Das ist aber regelmäßig nicht der Fall.
Die Frage ist ohnehin, wie lange man solche Kosten zurückerstatten kann, ohne dass eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt (Verjährung). Das wäre vor allem problematisch, wenn der neue Verein gemeinnützig sein soll.