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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Neue Beitrags- und Gebührenordnung
von: ()
Datum: 28.11.2025

Hallo zusammen,
in der letzten Mitgliederversammlung haben wir für eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages gestimmt. Da ich die Kassiererin im Verein bin, habe ich jetzt die angepasste Beitrags- und Gebührenordnung vom Vereinsvorsitzendem bekommen, um diese mit der Jahresrechnung an die Mitglieder zu versenden. Jetzt habe ich gesehen, dass der Mitgliedsbeitrag gleich geblieben ist, dafür die Umlage auf 30,-€ erhöht wurde. Ist dies einfach so möglich oder hätte in der Mitgliederversammlung statt für Erhöhung des Mitgliedsbeitrages, für die Erhöhung der Umlage abgestimmt werden müssen?

Neue Beitrags- und Gebührenordnung
von: pfeffer ()
Datum: 29.11.2025

Das hängt davon ab, was die Satzung dazu regelt. Sonderbeiträge (Umlagen, Aufnahmegebühren u.ä.) können ja nur erhoben werden, wenn die Satzung das vorsieht. Bei Umlagen muss die Satzung auch einen Berechnungsmaßstab enthalten.
Üblicherweise sind Umlagen ja für bestimmte Fälle vorgesehen, während der Beitrag die laufende Finanzierung sichert.
Die Frage wäre also, wofür wird die Umlage erhoben?

Neue Beitrags- und Gebührenordnung
von: ()
Datum: 30.11.2025

Die Umlage soll für ev. anfallende Reparaturkosten an Wasserleitung, Stromleitung und Hauptor genutzt werden. Also für den Zweckbetrieb.
In der Satzung selbst steht nur, daß die Mitglieder die Beiträge nach Maßgabe einer von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Beitragsordnung zu zahlen ist.
In der Mitgliederversammlung war die Rede von der Erhöhung des Mitgliedsbeitrages, um die laufenden Kosten (Bankgebühren und Portokosten), da die 3,-€ pro Jahr auf 23 Gärten gerechnet schon lange nicht mehr ausreicht und um Rücklagen zu bilden, damit ev. anfallende Reparaturkosten gezahlt werden können.

Re- Neue Beitrags- und Gebührenordnung
von: ()
Datum: 30.11.2025

Noch ein Nachtrag:

Habe gerade folgenden Passus in der Satzung gefunden.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über:
- die Beitragsordnung und Betriebskostenumlageordnung
- besondere Umlage
Wie schon geschrieben. Abgestimmt wurde über einen höheren Mitgliedsbeitrag und nicht über die Umlage.

Neue Beitrags- und Gebührenordnung
von: pfeffer ()
Datum: 30.11.2025

Wenn die Satzung die Umlage nicht regelt, kann der Verein kein Mitglied verpflichten, Sie zu zahlen. Er hat da also ein rechtliches Problem.
Schon von daher wäre es besser, den Regelbeitrag zu erhöhen und daraus bei Bedarf eine Rücklage für die genannten Reparaturkosten zu bilden.
Aus dem Beschluss der Mitgliederversammlung muss klar hervorgehen, ob Beiträge erhöht wurden. Sonst wäre der Beschluss nicht wirksam.

Neue Beitrags- und Gebührenordnung
von: pfeffer ()
Datum: 30.11.2025

Die Betriebskostenumlage könnte als Teil des Regelbeitrags behandelt werden. Das könnte zumindest dann möglich sein, wenn schon beim Beitritt klar ist, wann und in welcher Höhe sie zu zahlen ist.
Für die Zahlung der "besondere Umlage" schafft die Satzung keine ausreichende Grundlage, weil sie weder eine Höhe noch einen Berechnungsmaßstab regelt. Kein Mitglied kann also verpflichtet werden, sie zu zahlen.


"Abgestimmt wurde über einen höheren Mitgliedsbeitrag und nicht über die Umlage."
"Jetzt habe ich gesehen, dass der Mitgliedsbeitrag gleich geblieben ist, dafür die Umlage auf 30,-€ erhöht wurde."

Dann entspricht die Gebührenordnung nicht der Beschlusslage?

Re- Neue Beitrags- und Gebührenordnung
von: ()
Datum: 30.11.2025

Meines Erachtens entspricht die Gebührenordnung nicht der Beschlusslage, da nicht der Mitgliedsbeitrag sondern die Umlage erhöht wurde. Ich war mir diesbezüglich nicht sicher und wollte in dem Forum um Rat fragen.