Verein mit Pfändung
von: pfeffer ()
Datum: 30.11.2025
Nach Rechtsprechung des BGH sind Abteilungen in Vereinen regelmäßig nicht rechtlich eigenständig. Nur im Sonderfall können sie als eigenständige nichtrechtsfähige Vereine betrachtet werden.
> Muss die Sparte die Schulden des Hauptvereins dann noch anteilig mittragen?
Die Frage ist aus dieser Sicht falsch gestellt. Alle Mittel gehören dem Verein, da gibt es kein "Mittragen".
>Und einen eigenen Verein zu gründen. Meine Frage ist, ist das rechtlich möglich?
Regelmäßig geht das nur über einen Austritt der Mitglieder, die sich dann neu organisieren. Einen Austritt einer Abteilung gibt es nicht, also haben die ausgetretenen Mitglieder auch keinen Anspruch auf Teile des Vereinsvermögens.
Im übrigen kommt es auf die Satzung an. Die könnte besondere Vorgaben liefern. Das wäre aber ungewöhnlich.