Übungsleiterpauschalen abrechnen und belegen
von: Katrin Dietl ()
Datum: 10.12.2025
Hallo Herr Pfeffer,
wir sind als POP Office Bremen e.V. ein gemeinnütziger Verein, der zu 100% als fehlbedarfsfinanziertes Projekt finanziert wird. Wir müssen also alle unsere Kontexte gegenüber der Behörde belegen, da wir keine Eigenmittel haben.
Wir haben nun erstmalig den Kontext Honorare von Workshopleitenden im Musikbereich über eine Übungsleiterpauschale abrechnen zu wollen. Wir versuchen daher gerade herauszufinden, wie man einen solchen Vorgang richtig buchhalterisch und förderrechtlich belegt.
Über unseren Steuerberater konnten wir abklären, dass inhaltlich der Kontext die Zahlung einer Übungsleiterpauschale rechtfertigt, aber der buchhalterisch richtige Umgang damit konnte uns nicht erläutert werden. Auf Seiten der Behörde geht die Anfrage nach der förderrechtlich richtigen Belegung gerade durchs Haus.
Offen ist also immer noch wer wem was bescheinigen muss, ob wir als Verein die Zahlung der Übungsleiterpauschale bescheinigen, oder/und die leistende Person wiederum bestätigen muss nicht bereits über die 3000€ Grenze hinaus Übungsleiterpauschalen angenommen zu haben, oder, ob, kongruent zu einer Rechnung, die leistende Person eine Übungsleiterpauschale "in Rechnung stellt" und, wenn ja, wie eine solche "Rechnung" auszusehen hätte.
Ich hoffe Sie können uns hier schneller weiterhelfen, als die anderen Beteiligten, da wir zum 19.12. Projektende haben und bis dahin alles abgewickelt und gezahlt sein muss.
Vielen Dank und Grüße aus Bremen
Katrin Dietl