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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Übungsleiterpauschalen abrechnen und belegen
von: Katrin Dietl ()
Datum: 10.12.2025

Hallo Herr Pfeffer,

wir sind als POP Office Bremen e.V. ein gemeinnütziger Verein, der zu 100% als fehlbedarfsfinanziertes Projekt finanziert wird. Wir müssen also alle unsere Kontexte gegenüber der Behörde belegen, da wir keine Eigenmittel haben.

Wir haben nun erstmalig den Kontext Honorare von Workshopleitenden im Musikbereich über eine Übungsleiterpauschale abrechnen zu wollen. Wir versuchen daher gerade herauszufinden, wie man einen solchen Vorgang richtig buchhalterisch und förderrechtlich belegt.

Über unseren Steuerberater konnten wir abklären, dass inhaltlich der Kontext die Zahlung einer Übungsleiterpauschale rechtfertigt, aber der buchhalterisch richtige Umgang damit konnte uns nicht erläutert werden. Auf Seiten der Behörde geht die Anfrage nach der förderrechtlich richtigen Belegung gerade durchs Haus.

Offen ist also immer noch wer wem was bescheinigen muss, ob wir als Verein die Zahlung der Übungsleiterpauschale bescheinigen, oder/und die leistende Person wiederum bestätigen muss nicht bereits über die 3000€ Grenze hinaus Übungsleiterpauschalen angenommen zu haben, oder, ob, kongruent zu einer Rechnung, die leistende Person eine Übungsleiterpauschale "in Rechnung stellt" und, wenn ja, wie eine solche "Rechnung" auszusehen hätte.

Ich hoffe Sie können uns hier schneller weiterhelfen, als die anderen Beteiligten, da wir zum 19.12. Projektende haben und bis dahin alles abgewickelt und gezahlt sein muss.

Vielen Dank und Grüße aus Bremen

Katrin Dietl

Übungsleiterpauschalen abrechnen und belegen
von: pfeffer ()
Datum: 10.12.2025

Wenn es sich um Honorare, also selbstständige Tätigkeiten handelt, liegt die steuerliche Dokumentationspflicht beim Auftragnehmer. Der Verein behandelt die Zahlungen also wie "gewöhnliche" Honorare. Aus den Verträgen bzw. Rechnungen, muss aber die Art der Tätigkeit und der Zeitumfang hervorgehen. In Verbindung mit einer Kopie des Freistellungsbescheid kann die Honorarkraft dann seinem Finanzamt nachweisen, dass die entsprechenden Einküfte steuerfrei sind. Das wird in der Anlage EÜR zur Einkommensteuerklärung angegeben.

Übungsleiterpauschalen abrechnen und belegen
von: Katrin Dietl ()
Datum: 10.12.2025

Bedeutet das, dass es richtig ist, wenn die leistende Person dazu eine ganz normale Rechnung mit allen gängigen ANgaben wie rechnungsnummer und SteuerID etc stellt mit dem Verweis, dass keine Steuer angegeben wurde, weil die Zahlung über eine Übungsleiterpauschale läuft?

Übungsleiterpauschalen abrechnen und belegen
von: Katrin Dietl ()
Datum: 10.12.2025

...und ich leite ab, dass wir als Verein zusätzlich einen Freistellungsbescheid ausstellen müssen? Wie hat dieser auszusehen?

Übungsleiterpauschalen abrechnen und belegen
von: pfeffer ()
Datum: 10.12.2025

Bedeutet das, dass es richtig ist, wenn die leistende Person dazu eine ganz normale Rechnung mit allen gängigen Angaben wie rechnungsnummer und SteuerID etc stellt mit dem Verweis, dass keine Steuer angegeben wurde, weil die Zahlung über eine Übungsleiterpauschale läuft?

# Es muss keine Angabe auf der Rechnung erfolgen. Es geht hier ja nicht um die Umsatzsteuer; für die gelten die einschlägigen Regelungen. Evtl. ist eine Befreiung nach § 4 Nr. 26 UStG möglich.

...und ich leite ab, dass wir als Verein zusätzlich einen Freistellungsbescheid ausstellen müssen?

# Nein, das kann der Verein gar nicht. Er muss der Honorarkraft bei Bedarf eine Kopie des eigenen Freistellungsbescheids geben.