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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ausfall Mitgliederversammlung
von: Clemens ()
Datum: 19.12.2025

Hallo,

in unserem e.V. wurde im Coronajahr '21 eine Mitgliederversammlung ausgelassen, das Finanzamt fragt jetzt nach Protokollen unter anderem aus diesem Jahr. Sind Befürchtungen, dass dies die Gemeinnützigkeit gefährdet, begründet? Wie ist da das angeratene Vorgehen?

Vielen Dank für eure Einschätzungen, Clemens

Re: Ausfall Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 19.12.2025

Der Ausfall der Mitgliederversammlung ist für die Gemeinnützigkeit nicht relevant. Es geht hier einzig um die Protokolle, die das Finanzamt als Tätigkeitsnachweis haben will.
Teilen Sie dem Finanzamt einfach mit, dass in dem Jahr keine MV stattfand, und erstellen sie einen entsprechenden Tätigkeitsbericht, der dann eben nicht im Rahmen des Versammlungsprotokolls erscheint.

Re: Ausfall Mitgliederversammlung
von: Clemens ()
Datum: 19.12.2025

Vielen Dank für die Antwort, ich hoffe, das beruhigt die Gemüter!