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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Entlastung
von: Anja ()
Datum: 19.12.2025

Ich habe eine Frage zur Entlastung:

Was passiert wenn der Hauptvorstand bei der Jahreshauptversammlung nicht entlastet wird? Was bedeutet das für den Abteilungsvorstand, insbesondere wenn der Hauptkassierer nicht entlastet wird? Was bedeutet das für den Abteilungskassierer heißt? Kassierer wird separat vom Vorstand entlastet.
Vielen Dank für eine Rückinfo und Hilfe.

Re: Entlastung
von: pfeffer ()
Datum: 19.12.2025

Das bedeutet zunächst gar nichts, wenn die Satzung dazu keine besonderen Regelungen trifft (etwa den Ausschluss der Wiederwahl).
Die Verweigerung der Entlastung bedeutet ja nur, dass sich der Verein evtl. Schadenersatzforderungen vorbehält. Die können aber nur durchgesetzt werden, wenn der Amtsträger tatsächlich Schäden verursacht hat.
Mangelnder wirtschaftlicher oder anderweitiger Erfolg ist kein solcher Schaden.

Re: Entlastung
von: anja ()
Datum: 19.12.2025

Was ist denn mit dem Abteilungskassierer. Ist der dann angreifbar?

Re: Entlastung
von: pfeffer ()
Datum: 20.12.2025

Wie gesagt, das gilt für alle Amtsträger.