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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt eines Vorstandsmitglieds
von: Eva_Vorstand ()
Datum: 03.01.2026

Hallo Herr Pfeffer,

am 29.12.25 hat unsere MV einen neuen, dreiköpfigen Vorstand gewählt. Gestern Nachmittag, also zwei Tage später, trat ein Vorstandsmitglied zurück. Laut Satzung sind zwei Vorstandsmitglieder vertretungsberechtigt, so dass der Verein geschäftsfähig bleibt. Im Weiteren besagt unsere Satzung, dass beim Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes der verbleibende berechtigt ist, sich um ein Mitglied selbst zu ergänzen, und dessen Amtszeit gilt bis zur nächsten MV. Die nächste ordnungsgemäße MV ist erst in einem Jahr. Könnte es deswegen mit dem Amtsgericht (Registergericht) Probleme geben, weil die Nachwahl nicht zeitnah erfolgt?

Danke vorab für Ihre Antwort.

Rücktritt eines Vorstandsmitglieds
von: pfeffer ()
Datum: 03.01.2026

Wenn die Satzung das so regelt, kann das Registergericht keine Einwände haben.