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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einladung Mitgliederversammlung
von: Andrea Klein ()
Datum: 05.01.2026

Sehr geehrter Herr Pfeffer,
in der Satzung des Vereins ist formuliert:
"Die Mitgliederversammlung ist mind. jährlich vom ersten Vorsitzenden unter Einhaltung einer Ladungsfrist von zwei Wochen durch schriftliche Einladung einzuberufen".

Kann die "schriftliche Einladung" auch über einen Newsletter-Versand erfolgen?
Muss, um das möglich zu machen, eine Satzungsänderung erfolgen?

Danke für Ihre Hilfe,
Andrea Klein

Re: Einladung Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 05.01.2026

Die Rechtsprechung hat bestätigt, dass "schriftlich" auch E-Mail einschließt (also genauer "Textform").
Wenn die Satzung die Einladung per E-Mail nicht regelt, ist sie aber nur zulässig, wenn die Mitglieder ihre E-Mail-Adresse zu diesem Zeeck angeben. Ohne Satzungsregelung kann niemand auf die Einladungsform verpflichtet werden.