Einladung Mitgliederversammlung
von: Andrea Klein ()
Datum: 05.01.2026
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
in der Satzung des Vereins ist formuliert:
"Die Mitgliederversammlung ist mind. jährlich vom ersten Vorsitzenden unter Einhaltung einer Ladungsfrist von zwei Wochen durch schriftliche Einladung einzuberufen".
Kann die "schriftliche Einladung" auch über einen Newsletter-Versand erfolgen?
Muss, um das möglich zu machen, eine Satzungsänderung erfolgen?
Danke für Ihre Hilfe,
Andrea Klein