Erweiterung des Vereinszwecks möglich?
von: Eva_Vorstand ()
Datum: 08.01.2026
Hallo Herr Pfeffer,
für die Änderung des Vereinszwecks ist lt. BGB die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich, auch die der nicht Erschienenen - in diesem Fall schriftlich. Da wir dies nicht schaffen werden, möchten wir wissen, ob ggf. die Chance besteht, den Vereinszweck mit der üblichen 3/4-Mehrheit in der MV um 1-2 Punkte (ebenfalls gemeinnützig) einfach nur zu erweitern?
Viele Grüße und schon vorab Danke für Ihre Antwort!