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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederversammlung (absagen, verschieben, Schneekatastrophe)
von: Alex ()
Datum: 09.01.2026

Wir hätten heute Abend eigentlich unsere Mitgliederversammlung vom Schützenverein. Es sind auch wichtige Themen zu entscheiden bzw. zu beschließen (z. B. Neubesetzung Präsidentenposten, Bauvorhaben usw.).

Im Augenblick entwickelt sich das Wetter allerdings sehr negativ. Inzwischen kann hier an unserem Standort in Norddeutschland wohl von einer Art Schneekatastrophe gesprochen werden.

Wir müssen bis heute Mittag entscheiden, ob wir die Versammlung absagen. Laut Satzung beträgt die normale Ladungsfrist 10 Tage. Über Ausnahmen steht nichts in der Satzung.

Alternativtermin wäre allerdings schon nächste Woche Freitag.

Frage: Ist in einem solchen Ausnahmefall wegen der extrem schlechten Wetterbedingungen unter Umständen eine kürzere Ladungsfrist möglich ? Wir würden unsere Mitglieder per E-Mail oder WhatsApp informieren.

Re: Mitgliederversammlung (absagen, verschieben, Schneekatastrophe)
von: pfeffer ()
Datum: 09.01.2026

Eine Absage führt immer dazu, dass neu eingeladen werden muss. Dann gilt wieder die satzungsmäßige Ladungsfrist.