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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsrecht Vorstandswahlen
von: Gunter ()
Datum: 09.01.2026

Zur Situation: 
Der derzeitige erste Vorsitzende eines gemeinnützigen Vereins wird den Vorstand bei der nächsten Mitgliederversammlung niederlegen. Der stellvertretende Vorsitzende würde, sofern sich kein weiterer Kandidat aufstellen lassen will, den Vorsitz übernehmen. Leider will sich kein weiterer Kandidat als Stellvertreter aufstellen lassen.

Nun die Frage:
Muss ein Stellvertreter gewählt werden, oder kann die Position unbesetzt bleiben.

Hier unsere Satzung:
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
- dem/der Vorsitzenden oder zwei ersten, gleichberechtigten Vorsitzenden
- dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Kassierer/der Kassiererin
- dem Schriftführer/der Schriftführerin  
- dem Jugendwart/der Jugendwartin
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung  für die Dauer von zwei Jahren mit einfacher  Mehrheit gewählt. 
(Es gibt keine weiteren Punkte dem Vorstand betreffend)

Sollte der Stellvertreter nicht besetzt werden, kann dann der Kassierer Geschäfte (Unterschriften) für den Verein abschließen, sofern der Vorsitzende verhindert oder nicht fähig ist?

Danke
Gunter

Re: Vereinsrecht Vorstandswahlen
von: pfeffer ()
Datum: 09.01.2026

Das Problem ist nicht die Vertretungsberechtigung, weil die MV auch die Vertretung durch nicht gesetzliche befugte Vorstandsmitglieder akzeptieren kann. Es gibt nur wenige Sonderfälle, wo ein Vertragspartner die Vertretungsbefugnis prüft.
Ein Dauerzustand kann das aber nicht sein, weil dann ja der Registereintrag nicht korrekt ist. Wenn sich keine Kandidaten finden, müsste der Vorstand per Satzungsänderung verkleinert werden.

Re: Vereinsrecht Vorstandswahlen
von: Gunter ()
Datum: 11.01.2026

Man könnte dann doch den Kassierer in das Vereinsregister eintragen, solange es keinen stellvertretenden Vorsitzenden gibt, somit kann der Kassierer ganz offiziell im Auftrag des Vereins handeln. Das könnte die MV auch so beschließen.

Re: Vereinsrecht Vorstandswahlen
von: pfeffer ()
Datum: 11.01.2026

Was sagt denn die Satzung zur Vertretungsberechtigung?

Re: Vereinsrecht Vorstandswahlen
von: Gunter ()
Datum: 12.01.2026

Nix, nur das was oben schon drin steht.

Re: Vereinsrecht Vorstandswahlen
von: pfeffer ()
Datum: 12.01.2026

Anders gefragt: Wer ist denn bisher in das Vereinsregister eingetragen?
Wenn die Satzung die Vertretungsberechtigung nicht regelt, müssten eigentlich alle Vorstandsmitglieder eingetragen sein.