Vereinsrecht Vorstandswahlen
von: Gunter ()
Datum: 09.01.2026
Zur Situation:
Der derzeitige erste Vorsitzende eines gemeinnützigen Vereins wird den Vorstand bei der nächsten Mitgliederversammlung niederlegen. Der stellvertretende Vorsitzende würde, sofern sich kein weiterer Kandidat aufstellen lassen will, den Vorsitz übernehmen. Leider will sich kein weiterer Kandidat als Stellvertreter aufstellen lassen.
Nun die Frage:
Muss ein Stellvertreter gewählt werden, oder kann die Position unbesetzt bleiben.
Hier unsere Satzung:
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
- dem/der Vorsitzenden oder zwei ersten, gleichberechtigten Vorsitzenden
- dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Kassierer/der Kassiererin
- dem Schriftführer/der Schriftführerin
- dem Jugendwart/der Jugendwartin
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt.
(Es gibt keine weiteren Punkte dem Vorstand betreffend)
Sollte der Stellvertreter nicht besetzt werden, kann dann der Kassierer Geschäfte (Unterschriften) für den Verein abschließen, sofern der Vorsitzende verhindert oder nicht fähig ist?
Danke
Gunter