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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Frage zur Geschäftsfähigkeit
von: Eva_Vorstand ()
Datum: 13.01.2026

Hallo Herr Pfeffer,

vor ca. 3 Wochen haben wir einen neuen Vorstand gewählt. Er besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern - dazu gehören ich (durch Wiederwahl) und zwei Neue. Einer der Neuen trat bereits zwei Tage nach der Wahl zurück. Lt. unserer Satzung sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt, so dass das erstmal kein Problem ist. Zudem können wir uns lt. Satzung bis zur nächsten MV um ein weiteres Mitglied selbst ergänzen, wenn ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtstätigkeit ausscheidet. Aus gegebenem Anlass treibt mich die Frage um, ob unser Verein im Falle eines weiteren Rücktritts überhaupt geschäftsfähig ist, denn im Registergericht ist die Umschreibung noch nicht erfolgt, d.h. ich stehe drin (und die beiden Ausgeschiedenen), die neue Vorstandskollegin noch nicht.

Tausend Dank schon mal vorab und einen schönen Abend!

Frage zur Geschäftsfähigkeit
von: pfeffer ()
Datum: 13.01.2026

Bei der Bestellung des Vorstand hat die Eintragung keine rechtserzeugenden Wirkung. Es kommt also nicht auf die Eintragung an, sondern auf die tatsächliche Bestellung.
In bestimmten Fällen ist natürlich ein Registerauszug erforderlich, z.B. für die Bank.