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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Schatzmeister zurückgetreten nach erfolgter Einladung zur Mitgliederversammlung (MV)
von: Marco ()
Datum: 21.01.2026

Guten Tag Herr Pfeffer,

vielen Dank für die Möglichkeit, hier Fragen zu stellen.

Unser Schriftführer ist ca. 2 Monate nach seiner Wahl auf der MV 2025 (im Herbst 2025) zurückgetreten.

Gemäß Satzung gilt:


§11 Der Vorstand
I. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind:
1. der/die Vorsitzende/r
2. der/die Schatzmeister/in
3. der/die Schriftführer/in

II. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Club gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder zu
2. bis 3. sind jedoch im Innenverhältnis dem Club gegenüber verpflichtet, diesen gemeinsam
nur bei Verhinderung des Vorsitzenden zu vertreten.
III. Die Sitzungen des Vorstandes werden vom Vorsitzenden einberufen und geleitet. Über die
Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden zu unterzeichnen
ist. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 Mitglieder anwesend sind.
Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei
Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
IV. Der Vorstand vertritt den Club in allen Angelegenheiten nach den Beschlüssen und
Weisungen der Mitgliederversammlung.
V. Die Mitglieder des Vorstandes werden in der Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtsdauer
beträgt 2 Jahre, gerechnet von ordentlicher Mitgliederversammlung zu ordentlicher Mitgliederversammlung.
Alle 1 Jahre scheiden Mitglieder des Vorstandes wechselweise aus, erstmals
die unter den ungeraden Ziffern aufgeführt, sodann die unter den geraden Ziffern aufgeführten.
Vorstandsmitglieder bleiben jedoch bis zu den Neuwahlen des Vorstandes im Amt.
VI. Die Zusammenlegung von Vorstandsämtern ist mit Ausnahme der Ämter des Vorsitzenden
und des Schatzmeisters zulässig.


Somit sollten die zwei verbliebenen Vorstandsmitglieder vertretungsberechtigt und der Vorstand handlungsfähig sein?

Die diesjährige MV wurde für den kommenden Freitag geplant. Als der Schatzmeister dem Vorstand seinen Rücktritt bekannt gab, war die Einladung bereits bzgl. Wahlen nur mit der turnusmäßig anstehenden Wahl des Schatzmeisters in der Tagesordnung versendet.

Daher unsere Frage, wie man nun am sinnvollsten vorgeht?

1) Darf der Vorstand die Aufgaben des Schatzmeisters bis zum Ende der regulären Amtszeit des zurückgetretenen Mitglieds (MV 2027" auf sich "aufteilen" bzw. dazu ein Mitglied benennen, das die Aufgaben übernimmt, ohne Schatzmeister gem. BGB zu sein?

2) Die Wahl eines Schatzmeisters am Freitag unter z.B dem TOP Verschiedenes aufgrund der unabsehbaren Entwicklung zum Zeitpunkt der Einladung mit aufnehmen und durchführen?

3) Oder muss eine weitere MV einberufen werden, die einzig der Wahl eines neuen Schatzmeisters dient, gibt es hier zeitliche Fristen?

Besten Dank im Voraus!

Marco

Fehler
von: Marco ()
Datum: 21.01.2026

Entschuldigung, es handelt sich um den Schriftführer. Im Amt verblieben sind Vorsitzender und Schatzmeister - das war ein Tippfehler.

Re: Fehler
von: Marco ()
Datum: 21.01.2026

II. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberechtigten
beschlussfähig. Es entscheidet regelmäßig einfache Stimmenmehrheit.
Unter einfacher Mehrheit ist eine Mehrheit zu verstehen, die eine Stimme mehr beträgt als die
Hälfte der abgegebenen Stimmen. Stimmenenthaltungen werden wie nicht abgegebene
Stimmen behandelt, ebenso abgegebene ungültige Stimmen und – bei Abstimmung mit
Stimmzetteln – unbeschriftete Stimmzettel. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen ist erforderlich bei Beschlüssen über:
a) Satzungsänderungen
b) die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen
c) Anträge auf Abberufung des Vorstandes oder eines Vorstandsmitgliedes
d) Auflösung des Clubs



Wäre die Wahl eines Schriftführers hier über b) einen Dringlichkeitsantrag möglich?

Re: Fehler
von: pfeffer ()
Datum: 21.01.2026

1) Darf der Vorstand die Aufgaben des Schatzmeisters bis zum Ende der regulären Amtszeit des zurückgetretenen Mitglieds (MV 2027" auf sich "aufteilen" bzw. dazu ein Mitglied benennen, das die Aufgaben übernimmt, ohne Schatzmeister gem. BGB zu sein?

# Grundsätzlich nicht, weil die Satzung das nicht hergibt.

2) Die Wahl eines Schatzmeisters am Freitag unter z.B dem TOP Verschiedenes aufgrund der unabsehbaren Entwicklung zum Zeitpunkt der Einladung mit aufnehmen und durchführen?

# Das wäre nicht zulässig, weil die TOP ausreichend genau in in der Einladung benannt werden müssen

3) Oder muss eine weitere MV einberufen werden, die einzig der Wahl eines neuen Schatzmeisters dient, gibt es hier zeitliche Fristen?

# Nur die regelmäßige Ladungsfrist.

Re: Fehler
von: Marco ()
Datum: 21.01.2026

Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.

Ich möchte nochmal auf die falsche Info Hinweise, das es sich um den Schriftührer und nicht um den Schatzmeister handelt.

Hier besteht ja kein Ausschluss der Zusammenlegung von Ämtern, oder ist mit dieser Zusammenlegung nur gemeint, dass die selbe Person Vorsitzender und Schriftführer sein dürfte?

Re: Fehler
von: pfeffer ()
Datum: 21.01.2026

Ja, hier würde das gehen.