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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Gutschein als erhaltene Sachspende bei Tombola
von: Sven Engel ()
Datum: 06.12.2023

Hallo Herr Pfeffer in Ihrem book schreiben Sie:
Bei dem Vorgang handeslt es sich um eine genehmigte Tombola.

"Gutschein
Bei Gutscheinen kann es sich grundsätzlich um Sachspenden handeln. Üblich sind
Gutscheine vor allem als Sachpreise bei Tombolas, weil der Gutschein zugleich für
Unternehmen wirbt, das ihn bereitstellt.
Ausschlaggebend für den Spendenabzug ist hier aber nicht, wann der Gutschein an
den Verein übergeben wurde, sondern der Zeitpunkt der Einlösung (Entnahme der
Ware usf.)."

Ich erhielt folgende Anfrage:
Guten Morgen Sven,
ich benötige eine Spendenquittung im Wert von 100,000 €.
Pizzeria XXX hat uns für die Tombola 10 mal 10,00 € Gutscheine gespendet.

Kann ich also erst eine Zuwendungsbestätigung über Sachspenden ausstellen, wenn der Gutschein eingelöst wurde und muss dann die Pizzeria jedesmal an mich herantreten?

Was wäre denn eine gangbare Alternative? Kann uns die Pizzeria eine Rechnung ausstellen und den Betrag spenden? Dann über den verkürzten Spendenweg eine Zuwendungsbetätigung über Geldzuwendungen erhalten?

Es wäre toll, dass ggf im Ebook zu ergänzen. Grüße Sven Engel

Re: Gutschein als erhaltene Sachspende bei Tombola
von: pfeffer ()
Datum: 06.12.2023

Diese Vorgabe mit dem Gutschein ist natürlich auf den Spender und nicht auf den Spendenempfänger ausgerichtet und folgt dem Grundsatz, dass eine Spende immer einen Vermögenabfluss voraussetzt. Der aber erfolgt erst bei Einlösung des Gutscheins.
Die Lösung müsste also so aussehen: Die Pizzeria spendet 100 Euro in bar, mit denen der Verein dann sofort die Gutscheine bezahlt. Für die Gutscheine bekommt der Verein eine Quittung, die Pizzeria erhält eine Spendenbescheinigung. Da die Bargeschäfte nach außen nicht erkennbar sind, kann das faktisch genauso behandelt werden wie eine Sachspende. Es wird aber eine Spendenbescheinigung für eine Geldspende ausgestellt.

Re: Gutschein als erhaltene Sachspende bei Tombola
von: Ninja2907 ()
Datum: 28.11.2025

Ich müsste nochmal auf diesen älteren Post Bezug nehmen.

Mir ist Ihre Antwort soweit klar, dass man den Gutschein als Geldspende behandeln darf. Grundsätzlich habe ich aber recherchiert, dass eigentlich für Gutscheine keine Spendenquittung ausgestellt werden dürfen, da diese einen werblichen Charakter haben und die Spende nicht ohne Gegenleistung erfolgt - der Spender erhält ja eine Gegenleistung in Form der Gutscheineinlösung.

Über den "Kauf" der Gutscheine, der ja so faktisch gar nicht stattfindet, da es ja eigentlich eine Spende ist, habe ich auch keinen Beleg in der Buchhaltung. Wenn man es über den oben beschriebenen Weg darstellt, dann müsste mir der Spender ja auch eine Rechnung über den Kauf der Gutscheine geben, oder? Das wird ja üblicherweise so nicht passieren.

Viele Grüße
Nina

Re: Gutschein als erhaltene Sachspende bei Tombola
von: pfeffer ()
Datum: 28.11.2025

>> dass eigentlich für Gutscheine keine Spendenquittung ausgestellt werden dürfen, da diese einen werblichen Charakter haben und die Spende nicht ohne Gegenleistung erfolgt..

Das kann der Fall sein. muss aber nicht. Ein Gutschein kann wie jede Sachspende auch ohne Gegenleistung erbracht werden. Es kommt hier also auf den Einzelfall an.

> der Spender erhält ja eine Gegenleistung in Form der Gutscheineinlösung.

Nein, die Abgabe ist ja unentgeltlich. Ich verstehe nicht, wo die Gegenleistung sein soll.


> Über den "Kauf" der Gutscheine, der ja so faktisch gar nicht stattfindet, da es ja eigentlich eine Spende ist, habe ich auch keinen Beleg in der Buchhaltung.

Wieso ein Kauf? Der Gutschein wird doch gespendet?!

Der Beleg ist die Spendenquittung. Wird keine ausgestellt, würde ich das gar nicht buchen.
Es handelt ich ja um keinen Fremdbeleg, der Gutschein ist ja keine Ausgabe, sondern eine Einnahmen!

Re: Gutschein als erhaltene Sachspende bei Tombola
von: Ninja2907 ()
Datum: 30.11.2025

"Nein, die Abgabe ist ja unentgeltlich. Ich verstehe nicht, wo die Gegenleistung sein soll."

Ich dachte, es ist vielleicht problematisch, wenn die Gutscheine oft nur einen geringen Wert haben und der Gutscheinaussteller eigentlich damit rechnet, dass er einen Mehrwert über den Gutscheinwert hinaus erzielt, weil der Kunde, der den Gutschein einlöst, über den Wert hinaus etwas im Geschäft kauft. Aber dann scheint das wohl kein Problem zu sein.


"Wieso ein Kauf? Der Gutschein wird doch gespendet?!"

Der Fragesteller im Beitrag oben drüber mit den Gutscheinen der Pizzeria hat ja das Problem, der verzögerten Gutscheineinlösung angesprochen. Dass erst dann die Spendenquittung ausgestellt werden dürfte. Und dass man dieses Problem damit umgehen könnte, wenn man die Spende als Geldspende betrachtet, mit der dann die Gutscheine gekauft werden oder habe ich das missverstanden?

Meine Buchung wäre hier jetzt grob gewesen:

Kasse an erhaltene Geldspende
Kosten d. Tombola (f. Kauf des Gutscheins) an Kasse

Um aber die Kosten der Tombola buchen zu können, brauch ich ja eine Rechnung über den Kauf der Gutscheine oder verstehe ich das völlig falsch?

Re: Gutschein als erhaltene Sachspende bei Tombola
von: pfeffer ()
Datum: 30.11.2025

> Und dass man dieses Problem damit umgehen könnte, wenn man die Spende als Geldspende betrachtet, mit der dann die Gutscheine gekauft werden oder habe ich das missverstanden?

D.h. der Gutscheingeber spenden einen Geldbetrag und der Verein kauft davon den Gutschein?

>Um aber die Kosten der Tombola buchen zu können, brauch ich ja eine Rechnung über den Kauf der Gutscheine oder verstehe ich das völlig falsch?

# Die Läge dann ja vor.

Re: Gutschein als erhaltene Sachspende bei Tombola
von: Ninja2907 ()
Datum: 30.11.2025

Ich finde das nur in der Umsetzung recht kompliziert, weil die Geschäfte, die den Gutschein hergeben, ja oft keine Ahnung vom Spendenrecht haben. Und die ehrenamtlichen Leute aus dem Verein, die auf Spendensammlung gehen auch nicht.

Wir haben jetzt z. B. eine Gutscheinspende über 25 EUR und eine Spende von zwei Alpenveilchen von einem Blumenladen. Es wurde dem Spendensammler eine Rechnung mitgegeben, die dann aber um 100 % rabattiert ist, weil der Blumenladen ja der Meinung war, dass er die Sachen spendet. Kann ich so einen Beleg dann verwenden? Er weist zwar die ursprünglichen Rechnungsbeträge aus, aber am Ende einen zu zahlenden Betrag von 0,00 EUR wegen des Rabatts.

Re: Gutschein als erhaltene Sachspende bei Tombola
von: pfeffer ()
Datum: 30.11.2025

Es wurde dem Spendensammler eine Rechnung mitgegeben, die dann aber um 100 % rabattiert ist, weil der Blumenladen ja der Meinung war, dass er die Sachen spendet. Kann ich so einen Beleg dann verwenden?

# Ja, weil es sich dann um eine Geldspende handelt.

Re: Gutschein als erhaltene Sachspende bei Tombola
von: Ninja2907 ()
Datum: 01.12.2025

pfeffer schrieb:
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> Es wurde dem Spendensammler eine Rechnung
> mitgegeben, die dann aber um 100 % rabattiert ist,
> weil der Blumenladen ja der Meinung war, dass er
> die Sachen spendet. Kann ich so einen Beleg dann
> verwenden?
>
> # Ja, weil es sich dann um eine Geldspende
> handelt.

Fällt das dann unter den Bereich "Aufwandsverzicht"? Ich bin gerade maximal verwirrt mit dem Ablauf der Sachspenden und Gutscheinen! :-)

Re: Gutschein als erhaltene Sachspende bei Tombola
von: pfeffer ()
Datum: 01.12.2025

Nein, das ist kein Aufwandsverzicht, weil eine Rechnung vorliegt. Das kann dann als echte Geldspende behandelt werden.