Barkasse: besondere Vorschriften?
von: Verein 1 ()
Datum: 01.06.2024
Hallo,
gibt es für Kassenaufzeichnungen bestimmte Vorschriften bzw. ab welcher Größenordnungen/welchen Kriterien wären solche Pflichten zu führen?
Konkret meine ich:
Bei dem Bankkonto hat man ja immer Kontoauszüge vorliegen und kann dahinter die Belege ordnen.
Bei der Kasse ist es etwas anders: Hier hat man natürlich keinen "Auszug".
Bin ich verpflichtet, ein Kassenbuch (zusätzlich zur normalen Buchführung im Buchhaltungsprogramm) zu führen? Bzw. ab wann ist man als Verein dazu verpflichtet?
Und:
Wenn ein Verein eine Veranstaltung im Zweckbetrieb durchführt (also klar im Bereich der Satzung) und hierfür eine Abendkasse hat:
Sind die Kassiere an der Abendkasse verpflichtet, bestimmte Vorschriften/Kriterien zu erfüllen? Gibt es hier Mindestanforderungen? Gibt es ggf. überhaupt eine Verpflichtung, ein zusätzliches Kassenbuch zu führen oder reicht es, wenn ich die Einnahmen aus der Abendkasse im Buchhaltungsprogramm eintrage?
Danke!