Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Barkasse: besondere Vorschriften?
von: Verein 1 ()
Datum: 01.06.2024

Hallo,

gibt es für Kassenaufzeichnungen bestimmte Vorschriften bzw. ab welcher Größenordnungen/welchen Kriterien wären solche Pflichten zu führen?

Konkret meine ich:
Bei dem Bankkonto hat man ja immer Kontoauszüge vorliegen und kann dahinter die Belege ordnen.
Bei der Kasse ist es etwas anders: Hier hat man natürlich keinen "Auszug".

Bin ich verpflichtet, ein Kassenbuch (zusätzlich zur normalen Buchführung im Buchhaltungsprogramm) zu führen? Bzw. ab wann ist man als Verein dazu verpflichtet?

Und:
Wenn ein Verein eine Veranstaltung im Zweckbetrieb durchführt (also klar im Bereich der Satzung) und hierfür eine Abendkasse hat:
Sind die Kassiere an der Abendkasse verpflichtet, bestimmte Vorschriften/Kriterien zu erfüllen? Gibt es hier Mindestanforderungen? Gibt es ggf. überhaupt eine Verpflichtung, ein zusätzliches Kassenbuch zu führen oder reicht es, wenn ich die Einnahmen aus der Abendkasse im Buchhaltungsprogramm eintrage?


Danke!

Re: Barkasse: besondere Vorschriften?
von: pfeffer ()
Datum: 01.06.2024

gibt es für Kassenaufzeichnungen bestimmte Vorschriften bzw. ab welcher Größenordnungen/welchen Kriterien wären solche Pflichten zu führen?

# Nein.


Bin ich verpflichtet, ein Kassenbuch (zusätzlich zur normalen Buchführung im Buchhaltungsprogramm) zu führen?

# Ein Kassenbuch nicht, aber Kassenabrechnungen, wenn Einnahmen ohne Einzelbelege erzielt werden.

Das gilt auch für die genannten Abendkasse.

Re: Barkasse: besondere Vorschriften?
von: Verein 1 ()
Datum: 02.06.2024

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> gibt es für Kassenaufzeichnungen bestimmte
> Vorschriften bzw. ab welcher
> Größenordnungen/welchen Kriterien wären solche
> Pflichten zu führen?
>
> # Nein.
>
>
> Bin ich verpflichtet, ein Kassenbuch (zusätzlich
> zur normalen Buchführung im Buchhaltungsprogramm)
> zu führen?
>
> # Ein Kassenbuch nicht, aber Kassenabrechnungen,
> wenn Einnahmen ohne Einzelbelege erzielt werden.
>
> Das gilt auch für die genannten Abendkasse.



Was ist denn der konkrete Unterschied zwischen Kassenbuch und Kassenabrechnung? Danke!


Ich verstehe nicht: Wenn ich ja eh schon eine Buchführung in in einem Programm mache und auf dem Kontenblatt „Kasse“ klar alle Buchungen in der Kasse hervorgehen, was hat dann das zusätzliche Führen einer Kassenabrechnung für einen Sinn?
Ist nicht dann das Kontenblatt schon als Abrechnung zu verstehen?

Re: Barkasse: besondere Vorschriften?
von: pfeffer ()
Datum: 02.06.2024

Was ist denn der konkrete Unterschied zwischen Kassenbuch und Kassenabrechnung? Danke!

# Ein Kassenbuch wird laufend für alle Einnahmen und Ausgaben geführt. Eine Kassenabrechnung nur für die Tage mit Einnahmen ohne Einzelbelege.

Ich verstehe nicht: Wenn ich ja eh schon eine Buchführung in in einem Programm mache und auf dem Kontenblatt „Kasse“ klar alle Buchungen in der Kasse hervorgehen, was hat dann das zusätzliche Führen einer Kassenabrechnung für einen Sinn?

# Es gibt ja für die Einnahmen ohne Einzelbelege sonst keinen Belegt.

Ist nicht dann das Kontenblatt schon als Abrechnung zu verstehen?

# Nein aber als Kassenbuch.

Re: Barkasse: besondere Vorschriften?
von: Lisa ()
Datum: 27.04.2026

Haben Sie eine Art Beispiel oder Vorlage für eine Tageskassenabrechnung (z.B. Spendenaktion mit Bareinnahmen)?

Re: Barkasse: besondere Vorschriften?
von: pfeffer ()
Datum: 29.04.2026

Das ganz simpel:

- Datum
- Kassenstand zu Beginn des Tages
- Kassenstand am Ende Tages
- Differenz = Tageskasseneinnahmen aus Spenden