Re: Gutschrift schreiben statt Rechnung schreiben lassen?
von: ()
Datum: 06.01.2025
Ok, vielen Dank soweit!
Ich habe mir nun noch Folgendes gedacht:
Wenn uns derjenige, der uns das ausleiht, eigentlich zu 19% in Rechnung stellen würde, weil dieser zu 19% ausweisen muss; wir hingegen aber durch diese "Gutschriftsrechnung" ihm den Betrag mit nur 7% in Rechnung stellen (weil wir sonst auf unseren eigenen Rechnungen 7% ausweisen), dann würde dem Fiskus eigentlich als Differenz 12% Umsatzsteuer fehlen, oder?
Müssten wir dann den korrekten Steuersatz beim Leistungserbringer eigentlich erfragen? Denn ansonsten könnten wir uns ja somit einen Vorteil verschaffen...
Uns ist in diesem Zusammenhang bekannt, dass der Leistungserbringer, von dem wir also mieten, die Gemeinnützigkeit nicht vorliegen hat.
Wir selbst haben aber die Gemeinnützigkeit.
D.h. für diesen Leistungserbringer kann so gesehen normalerweise nicht die Ermäßigung auf 7% gelten...
Edited 1 time(s). Last edit at 06.01.2025 by pfeffer.