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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Gutschrift schreiben statt Rechnung schreiben lassen?
von: ()
Datum: 25.11.2024

Hallo,

unser eingetragener und gemeinnütziger Musik-Verein leiht (eigentlich mehr eine Miete) von einem anderen Verein (ebenfalls eingetragen und gemeinnützig) folgende Dinge aus:

- Notenleihe
- Musikinstrument

1. Werden beide Sachverhalte auf dasselben Konto gebucht? Mir geht es darum, weil ja Noten ja im Gegensatz vom Instrument eher eine Lizenz darstellen...

2. Der ausleihende Verein stellt dem anderen Verein dafür eine Rechnung aus.

Wäre es denn auch erlaubt, dass stattdessen (!!!) der mietende Verein dem ausleihenden Verein eine Art Gutschriftsrechnung schreibt? ("Wir schreiben Ihnen für XY € XY gut...")
(Bsp. weil der ausleihende Verein dies auch nach Aufförderung nicht macht...)
Oder ist das mit besonderen "Hürden" verknüpft?


3. Abgesehen vom obigen Fall würde mich darüber hinaus interessieren:
Darf ein Verein 1 grundsätzlich an einen Verein 2 spenden? (Beide Vereine eingetragen und gemeinnützig) Wenn ja: Woraus geht das hervor, dass das erlaubt ist?


Vielen Dank!

Re: Gutschrift schreiben statt Rechnung schreiben lassen?
von: pfeffer ()
Datum: 25.11.2024

1. Werden beide Sachverhalte auf dasselben Konto gebucht? Mir geht es darum, weil ja Noten ja im Gegensatz vom Instrument eher eine Lizenz darstellen...

# Das wäre allenfalls bei Bilanzierern ein Thema. Bei der EÜR gibt es solche Unterschiede nicht.

Wäre es denn auch erlaubt, dass stattdessen (!!!) der mietende Verein dem ausleihenden Verein eine Art Gutschriftsrechnung schreibt?

# Ja, eine Gutschrift kann eine Rechnung ersetzen, wenn der Empfänger zustimmt. Besonderheiten gibt es keine. Es müssen die gleichen Angaben gemacht werden wie auf einer Rechnung.

Darf ein Verein 1 grundsätzlich an einen Verein 2 spenden? (Beide Vereine eingetragen und gemeinnützig) Wenn ja: Woraus geht das hervor, dass das erlaubt ist?

# Ja, das regelt § 58 Nr. 1 AO.

Re: Gutschrift schreiben statt Rechnung schreiben lassen?
von: ()
Datum: 06.01.2025

Ok, vielen Dank soweit!

Ich habe mir nun noch Folgendes gedacht:
Wenn uns derjenige, der uns das ausleiht, eigentlich zu 19% in Rechnung stellen würde, weil dieser zu 19% ausweisen muss; wir hingegen aber durch diese "Gutschriftsrechnung" ihm den Betrag mit nur 7% in Rechnung stellen (weil wir sonst auf unseren eigenen Rechnungen 7% ausweisen), dann würde dem Fiskus eigentlich als Differenz 12% Umsatzsteuer fehlen, oder?

Müssten wir dann den korrekten Steuersatz beim Leistungserbringer eigentlich erfragen? Denn ansonsten könnten wir uns ja somit einen Vorteil verschaffen...

Uns ist in diesem Zusammenhang bekannt, dass der Leistungserbringer, von dem wir also mieten, die Gemeinnützigkeit nicht vorliegen hat.
Wir selbst haben aber die Gemeinnützigkeit.
D.h. für diesen Leistungserbringer kann so gesehen normalerweise nicht die Ermäßigung auf 7% gelten...



Edited 1 time(s). Last edit at 06.01.2025 by pfeffer.

Re: Gutschrift schreiben statt Rechnung schreiben lassen?
von: pfeffer ()
Datum: 06.01.2025

Wenn uns derjenige, der uns das ausleiht, eigentlich zu 19% in Rechnung stellen würde, weil dieser zu 19% ausweisen muss; wir hingegen aber durch diese "Gutschriftsrechnung" ihm den Betrag mit nur 7% in Rechnung stellen (weil wir sonst auf unseren eigenen Rechnungen 7% ausweisen), dann würde dem Fiskus eigentlich als Differenz 12% Umsatzsteuer fehlen, oder?

# Ganz richtig. Das ist der Effekt der Steuerermäßigung.

Müssten wir dann den korrekten Steuersatz beim Leistungserbringer eigentlich erfragen?

# Der Steuersatz hängt niemals vom Leistungsempfänger ab. Sie müssen nur prüfen, ob der Steuersatz korrekt ist.

D.h. für diesen Leistungserbringer kann so gesehen normalerweise nicht die Ermäßigung auf 7% gelten...

# Genau.