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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kostenerstattungen von Messen über Vereinskonto laufen lassen?
von: GPG ()
Datum: 27.11.2024

Hallo! Wir sind ein frisch gegründeter Verein und haben eine Frage bezüglich des Buchens.

Wir als Community sind bereits jetzt auf Messen vertreten und haben einen Sponsor. Dieser übernimmt die Kosten von Unterkunft, Parken etc.
Die meisten von uns gehen dafür in Vorkasse und das Geld kommt im Nachhinein. Zurzeit übernimmt eine Privatperson das überweisen und zusammenrechnen aber ab dem nächsten Jahr soll unser Verein (bzw ich als Kassenwart) das übernehmen. Dort erstellen wir dann eine Rechnung mit allen Beträgen und das Geld soll auf das Vereinskonto überwiesen werden.

Nun zur eigentlichen Frage:
Kann das Geld, was dann vom Sponsor kommt, dann auf das Vereinskonto überwiesen werden damit wir das von da aus auf die Privatkonten überweisen?

Es werden natürlich für alles Belege erstellt, aber im Endeffekt zählt das Konto in diesem Sinne nur als Platzhalter. Eine richtige Einnahme bzw. Ausgabe existiert ja eigentlich nicht, da das Geld sofort weitergeleitet wird.

Wir werden aber als Verein in Zukunft unsere Community auf den Messen vertreten also sind wir stark involviert. Also kann man trotzdem das Geld vom Sponsor dann als Einnahme und das Verteilen dieses auf die Privatkonten als Ausgabe buchen oder findet das Finanzamt das dann nicht so super? Sollte man das weiterhin über Privatkonten machen?

Re: Kostenerstattungen von Messen über Vereinskonto laufen lassen?
von: pfeffer ()
Datum: 27.11.2024

Kann das Geld, was dann vom Sponsor kommt, dann auf das Vereinskonto überwiesen werden damit wir das von da aus auf die Privatkonten überweisen?

# Ja, natürlich, es handelt sich ja um einen Auslagenersatz.

Eine richtige Einnahme bzw. Ausgabe existiert ja eigentlich nicht, da das Geld sofort weitergeleitet wird.

# Doch das sind "richtige" Einnahmen und Ausgaben und keine durchlaufenden Posten.

Also kann man trotzdem das Geld vom Sponsor dann als Einnahme und das Verteilen dieses auf die Privatkonten als Ausgabe buchen oder findet das Finanzamt das dann nicht so super?

# Wenn es sich um satzungsbezogene Tätigkeiten handelt, kann das Finanzamt keine Einwände haben.
Die Frage ist, ob der Sponsor Gegenleistungen erhält (Werbung), weil die Einnahmen dann steuerbar sind.

Re: Kostenerstattungen von Messen über Vereinskonto laufen lassen?
von: GPG ()
Datum: 27.11.2024

Unser Sponsor ist ebenfalls mit auf den Messen vertreten. Meistens ist deren Stand direkt neben unserem. Wir helfen beim Auf-/Abbau. Unser Stand ist mehr für die Vorstellung des Hobbys, wir leiten die Personen dann aber gerne zum Verkaufsstand weiter, damit die Sachen kaufen (wir selber verkaufen nicht). Dazu machen wir noch etwas Werbung auf unseren Social Media Kanälen.

Wir werden auch in Zukunft Spenden in Form von Material erhalten. Wir sind ein Modellbauverein und bekommen dann Modellbausätze für die Messen aber auch zum verlosen gesponsort.

Sagen wir unser Sponsor zahlt uns 1200€ für die Ausgaben die angefallen sind für Sprit, Parken, Unterkunft zb. Kann das Finanzamt davon dann Steuern abziehen und wir müssten Nachzahlen? Verstehe ich das richtig? (und wieviel % wären das dann?)



Edited 3 time(s). Last edit at 27.11.2024 by GPG.

Re: Kostenerstattungen von Messen über Vereinskonto laufen lassen?
von: pfeffer ()
Datum: 27.11.2024

Ist der Verein gemeinnützig?

Re: Kostenerstattungen von Messen über Vereinskonto laufen lassen?
von: GPG ()
Datum: 28.11.2024

Nein. Wir wollten vielleicht probieren einen Antrag zu stellen, wir bezweifeln aber, dass der durchgeht. Wir sind ein reiner Modellbauverein, welcher das Hobby unterstützt

Re: Kostenerstattungen von Messen über Vereinskonto laufen lassen?
von: pfeffer ()
Datum: 28.11.2024

Ist der Verein nicht gemeinnützig, ist der Gewinn (!) des steuerpflichtigen Bereichs erst über 5.000 Euro steuerpflichtig. Das sollte also bei den genannten Einnahmen kein Thema sein.

Re: Kostenerstattungen von Messen über Vereinskonto laufen lassen?
von: GPG ()
Datum: 28.11.2024

Perfekt. Dankeschön :)

Re: Kostenerstattungen von Messen über Vereinskonto laufen lassen?
von: GPG ()
Datum: 30.11.2024

Guten Tag,

ich hätte tatsächlich doch noch eine Rückfrage.

Die oben genannten Einnahmen, also das Geld was wir von unserem Sponsor bekommen und die Sachgegenstände, welche uns geschenkt werden auf den Messen (Modellbaukits die wir verwenden können) - zählen die als Spenden oder Werbekosten?

Bei dem Geld für die Messen hab ich jetzt auch erfahren, dass wir dann einen gewissen Betrag vorab überwiesen bekommen und über diesen dann verfügen können. Wenn was übrig bleibt dürfen wir das auch behalten. Bei der letzten Messe war es so, dass 2000€ überwiesen wurden und 1500€ in Bar auf der Messe gegeben wurden. Es sind ungefähr 700€ übrig geblieben und den Rest dürfen wir vermutlich behalten - auch wenn der Verein offiziell noch nicht eröffnet ist (Plan Januar 2025, unser Bankkonto fehlt noch).

Einer unserer Mitglieder, welcher uns groß geholfen hat bei der Gründung, sagt das sind alles Spenden. Jemand anderes meinte jetzt es sind Werbekosten. Ich hab absolut keine Ahnung D:

MfG

Re: Kostenerstattungen von Messen über Vereinskonto laufen lassen?
von: pfeffer ()
Datum: 01.12.2024

Die oben genannten Einnahmen, also das Geld was wir von unserem Sponsor bekommen und die Sachgegenstände, welche uns geschenkt werden auf den Messen (Modellbaukits die wir verwenden können) - zählen die als Spenden oder Werbekosten?

# Das hängt davon, ob für den Sponsor eine nennenswerte Gegenleistung erbracht wird.

Re: Kostenerstattungen von Messen über Vereinskonto laufen lassen?
von: GPG ()
Datum: 01.12.2024

Ja würde ich schon sagen. Kundengewinnung und Werbung stehen in Vordergrund. Dazu kommen dann noch das Vermitteln von Fachkenntnissen an die Kunden. Würden wir den Stand so nicht betreiben neben denen würden wir auch nichts bekommen. Es läuft nach dem Prinzip eine Hand Wäscht die andere.

Dann gehe ich jetzt gerade mal von Werbekosten aus?

Re: Kostenerstattungen von Messen über Vereinskonto laufen lassen?
von: pfeffer ()
Datum: 02.12.2024

Dann muss man das wohl unter Engelte für eine Gegenleistung buchen. Das hat aber steuerliche keine Folgen, solange der Umsatz unter 22.000 Euro und der Gewinn unter 5.000 Euro bleibt.

Re: Kostenerstattungen von Messen über Vereinskonto laufen lassen?
von: GPG ()
Datum: 03.12.2024

Besten Dank! :)