Re: Tombola Weihnachtsmarkt
von: pfeffer ()
Datum: 30.11.2024
Ja, wenn die Tombola ein Zweckbetrieb ist. Dazu muss sie nach den landesrechtlichen Vorschriften genehmigt oder wegen der geringen Losverkaufssumme nicht genehmigungspflichtig sein.
Hier müssten Sie sich nach den Verfahren in Ihrem Bundesland erkundigen. Teiweise gibt es statt der Genehmigungs- eine einfache Anzeigepflicht.