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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Erstattung "KM" für einen einzelnen Vorstand (Ehrenamt)
von: Fjolnir ()
Datum: 03.12.2024

Servus zusammen,

wir haben seit August einen weiteren Vorstand im gemeinnützigen e.V.. Dieser wohnt knapp 60 km weit weg.

Nun gibt es folgende Überlegung - es geht um die Fahrtkosten für die Vorstandssitzungen und die Veranstaltungen bei denen er unseren Verein "repräsentiert":

Fahrkostenaufstellung - wir bezahlen 0,30 c je KM
Ergibt einen Betrag von xxx €
Den überweisen wir und er spendet selbigen dann wieder.

Jetzt weiß ich nicht ob ich im Forumsteil richtig bin:

-dürfen wir die Fahrkosten erstatten (eine Geschäftsordnung gibt es nicht - in der Satzung steht nichts darüber) (WIr = Beschluss des Vorstandes)
-darf er das wieder spenden?

Danke
Fjolnir

Re: Erstattung "KM" für einen einzelnen Vorstand (Ehrenamt)
von: pfeffer ()
Datum: 03.12.2024

Der Anspruch auf Fahrtkostenerstattung ist gesetzlich geregelt. Entsprechend kann der Vorstand bei Verzicht eine Spendenbescheinigung erhalten.

Re: Erstattung "KM" für einen einzelnen Vorstand (Ehrenamt)
von: Fjolnir ()
Datum: 04.12.2024

VIelen Dank für die Rückmeldung!