Re: Vorgaben zur Jahreshauptversammlungen?
von: pfeffer ()
Datum: 05.12.2024
Wenn pro Jahr eine Versammlung abgehalten werden muss, heißt das nicht, dass es eine jahresspezifische Versammlung gibt oder geben muss. Wenn die Versammlung nicht stattgefunden hat, hat das zunächst keine rechtlichen Folgen, außer dass die Mitglieder per Minderheitenbegehren eine erzwingen könnten. Aber das können sie zum einen ohnehin, zum anderen wird die Versammlung ja absehbar gemacht.
Es besteht doch kein Zwang, in regelmäßigen Abständen eine JHV abzuhalten, oder?
# Gesetzlich nicht, aber die Satzung kann das vorschreiben. Die Frage ist aber eben, was passiert, wenn die Versammung nicht stattgefunden hat. Wie gesagt, nichts. Es hat vor allem keine rechtlichen Folgen für die folgende Versammlung, außer die Satung trifft hier spezielle Regelungen, was aber sehr ungewöhnliche wäre.
Die Satzung kann sogar völlig auf einen turnusmäßige Versammlung verzichten. Theoretisch muss niemals eine Versammlung stattfinden.
Steuerlich hat die Versammlung eigentlich keine Bedeutung. Zwar wird dem FA teils der Rechenschaftsbericht als Tätigkeitsbericht vorgelegt. Grundsätzlich kann das FA das aber gar nicht verlangen, weil es keine gesetzliche Pflicht gibt, den zu erstellen.
Dürfte man eine JHV auch "splitten"?
# Wie gesagt ist das falsch gedacht, weil es davon ausgeht, dass es eine jahresspezifische Versammlung geben muss. Die Tagesordnung legt der Vorstand fest, er kann zunächst frei gestalten, was verhandelt werden soll.