Zweckbetrieb
von: Sandra ()
Datum: 06.12.2024
Hallo,
Ich habe eine Frage zur Abgrenzung Zweckbetrieb / wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
Im Magazin „VereinsBrief“ (AUSGABE 07 / 2016 | SEITE 3) habe ich zum Thema „Publikationen des Vereins“ und wann sie die Kriterien eines Zweckbetriebs erfüllen, folgende Beispiele gelesen:
▪ Der Verkauf religiöser Schriften wird dann ein Zweckbetrieb sein, wenn deren Inhalte enger auf die Satzungszwecke zugeschnitten sind als Bücher, die im freien Handel erhältlich sind.
▪ Bei Kunst- und Kulturvereinen wird das regelmäßig nicht der Fall sein, weil im Handel eine Vielzahl von Publikationen zu diesen Themen erhältlich ist. Hier ist das der Verkauf eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs.
Hier würde ich gern den Unterschied in der Einordnung verstehen:
Auch der Inhalt einer künstlerischen Publikation könnte doch enger auf die Satzungszwecke zugeschnitten sein als Bücher, die im freien Handel erhältlich sind, bzw. trifft es doch auch bei religiösen Schriften zu, dass im Handel eine Vielzahl von Publikationen zu diesen Themen erhältlich sind?