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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vermietung Stundenweise
von: karu ()
Datum: 09.12.2024

Hallo Herr Pfeffer,
mich beschäftigt die Frage der kurzfristigen Vermietung eines Vereines an Außenstehende. Mittlerweile habe ich viel dazu gelesen, aber so wirklich klar ist mir noch nicht wie es steuerlich behandelt wird. Bzw habe ich viel unterschiedliches dazu gelesen.
Wie ist es, wenn ein gemeinnütziger Verein, der Kunst und Kultur fördert, seinen Veranstaltungssaal stundenweise an Dritte vermietet.
A) an Privatpersonen, die den Saal nutzen um eine private Geburstagsfeier zu veranstalten
B) an einen anderen gemeinnützigen Verein, der auch Kunst und Kultur fördert
C) an ein Unternehmen, welches eine öffentliche Veranstaltung durchführt.

Re: Vermietung Stundenweise
von: karu ()
Datum: 09.12.2024

Wenn ich mich an den Entscheid vom FG Baden-Württemberg v. 07.12.2020 - 1 K 2427/19 hinsichtlich der Nutzung einer kommunalen Mehrzweckhalle und an dem vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. 18.09.2019 - 3 K 1555/17 EFG 2020 S. 137 Nr. 2 , hinsichtlich der Vermietung eines Dorfgemeinschaftshauses für private Feiern, orientiere -
würde ich bei allen Fällen denken, dass die Vermietung umsatzsteuerfrei ist, und umsatzsteuerpflichtig wenn lediglich die Nebenleistungen sind.

Re: Vermietung Stundenweise
von: pfeffer ()
Datum: 09.12.2024

Auch die kurzfristige Vermietung ist umsatzsteuerfrei. Eine Ausnahme gibt es nur für sog. Beherbergungsumsätze.
Bei der Steuerbefreiung gilt vor allem eine Ausnahme: Die Vermietung ist Teil eines Leistungsbündels, bei dem die Raumvermietung nur eine Teilleistungen ist. Dann ist der gesamte Umsatz steuerpflichtig.
Da betrifft inbesondere die kurzfristige Überlassung von Sportanlagen.
In Ihrem Fall könnten nur umfänglich Nebenleistungen zur Umsatzsteuerpflicht führen. Die üblichen Nebenleistungen teilen das steuerliche Schicksal der Hauptleistung

Re: Vermietung Stundenweise
von: Karu ()
Datum: 11.12.2024

Vielen Dank für die Antwort.

Verbuche ich die benannten steuerfreien Vermietungen dann in der Vermögensverwaltung?
Wenn ich Besitzer des Hauses bin?
Und wenn ich ich das Haus selbst nur Miete?
Oder kann das auch Teil des Zweckbetriebes sein

Re: Vermietung Stundenweise
von: pfeffer ()
Datum: 11.12.2024

Verbuche ich die benannten steuerfreien Vermietungen dann in der Vermögensverwaltung?

# Nein, die kurzfristige Vermietung ist keine Vermögensverwaltung

Wenn ich Besitzer des Hauses bin?

# Hier gilt das Gleiche

Und wenn ich ich das Haus selbst nur Miete?

# Dann wäre es keinenfalls Vermögensverwaltung

Oder kann das auch Teil des Zweckbetriebes sein

# Ja, die Weitervermietung an andere gemeinnütige Vereine, wenn sie lediglich zu Eigenkosten erfolgt.
Ansonsten fällt das in den steuerpflichtigen Bereich.

Re: Vermietung Stundenweise
von: Karu ()
Datum: 16.12.2024

Dann wären indem Fall, bei der kurzfristigen Vermietung eines Veranstaltungssaals ohne weitreichende Nebenleistungen
das Beispiel A) mit der privaten Freier und das Beispiel C) mit dem anderen Unternehmen eine steuerfreie kurzfristige Vermietung im Bereich des wirtschafltichen Geschäftsbetriebens - stimmt das?

Re: Vermietung Stundenweise
von: pfeffer ()
Datum: 16.12.2024

Ganz richtig.