Vermietung Stundenweise
von: karu ()
Datum: 09.12.2024
Hallo Herr Pfeffer,
mich beschäftigt die Frage der kurzfristigen Vermietung eines Vereines an Außenstehende. Mittlerweile habe ich viel dazu gelesen, aber so wirklich klar ist mir noch nicht wie es steuerlich behandelt wird. Bzw habe ich viel unterschiedliches dazu gelesen.
Wie ist es, wenn ein gemeinnütziger Verein, der Kunst und Kultur fördert, seinen Veranstaltungssaal stundenweise an Dritte vermietet.
A) an Privatpersonen, die den Saal nutzen um eine private Geburstagsfeier zu veranstalten
B) an einen anderen gemeinnützigen Verein, der auch Kunst und Kultur fördert
C) an ein Unternehmen, welches eine öffentliche Veranstaltung durchführt.