Re: Aufgaben Kassenprüfer
von: pfeffer ()
Datum: 11.12.2024
Es wird u.a. bemängelt, dass der Haushaltsplan in der letzten MV vorgestellt wurde, aber nicht im Nachgang für alle Mitglieder veröffentlich wurde. Sind wir hierzu verpflichtet?
# Nein, das wäre nur der Fall, wenn die Satzung das so vorsieht.
Ist das Bestandteil einer Kassenprüfungsaufgabe?
# Nein, insofern haben hier die Kassenprüfer kein Sondervotum.
Zudem wird von den Kassenprüfern verlangt, dass wir zukünftig den Haushaltplan bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung versenden. Insbesondere mit den Fokus auf Personal- und Mietkosten. Ist das üblich?
# Das ist weder üblich noch wie o.g. erforderlich.
Laut den Kassenprüfern könne der Vorstand nur mit den Mitgliedsbeiträgen rechnen.
# Darüber hätte im Zweifel die MV zu entscheiden, nicht die Kassenprüfer.
Da die Kassenprüfer die Kassenprüfung für 2023 noch nicht abschließen konnten haben sie nun mit sofortiger Wirkung ihre Ämter niedergelegt.
# Damit ist die Sache ja quasi vom Tisch. Ich würde die Angelegenheit bei der nächsten MV verhandeln.
Wäre eine Veröffentlichung mit Bezug auf Aussagen von der Versammlungsleitung und anderen Mitgliedern aus der MV nicht ein Verstoß gegen den Datenschutz bzw. der Vertraulichkeit.
# Die Weitergabe an Nichtmitglieder in jedem Fall. Entsprechend würde ich Druck auf die Kassenprüfer machen. D.h. sie sollten eine klare Anweisung des Vorstands erhalten, das zu unterlassen, damit der Datenschutzverstoß nicht dem Vorstand zugerechnet werden kann. Nach Niederlegung ihrer Ämter haben sie zudem nur noch die Rechte einfacher Mitglieder. Sie müssten also als Vorstand so weit wie möglich dafür sorgen, dass die ehemaligen Kassenprüfer keine entsprechenden Unterlagen erhalten. Nach § 667 BGB müssen die Kassenprüfer erhaltende Unterlagen herausgeben.