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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Geschenkkarten/Puzzles verkaufen
von: LuHa ()
Datum: 29.12.2024

Hallo zusammen,

wir organisieren eine Konzertreihe (=unser Vereinszweck) und haben kleine Puzzles mit den Motiven der Konzerte kommendes Jahr erstellen lassen, die wir mitsamt einer Grußkarte des Vereins für 10€ verkaufen (Einkaufspreis 7€).
1) Fällt das in den Zweckbetrieb (weil Werbung für die Konzertreihe) oder in den wGB?
2) Wie verhält es sich generell mit Merchandise?
a) Mit Bezug zu den Konzerten in Zweckbetrieb und ohne direktem Bezug, d.h. nur Bezug zum Verein in den wGB?
b) Wie verhält sich das mit kostenloser Abgabe? An Mitglieder gilt die 60€-Grenze? An Nicht-Mitglieder wären das Aufwendungen zur Mitgliederwerbung bzw. Werbekosten für die Konzerte, oder? Gibt es hier Obergrenzen?

Danke und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Re: Geschenkkarten/Puzzles verkaufen
von: W. Pfeffer ()
Datum: 30.12.2024

1) Fällt das in den Zweckbetrieb (weil Werbung für die Konzertreihe) oder in den wGB?
2) Wie verhält es sich generell mit Merchandise?

# Solche Artikel fallen generell in den wGB, weil kein zwingender Zweckbezug besteht und die Zwecknotwendigkeit fehlt

a) Mit Bezug zu den Konzerten in Zweckbetrieb und ohne direktem Bezug, d.h. nur Bezug zum Verein in den wGB?

# Der direkte Bezug zu den Konzerten fehlt hier, anders als z.B. bei Programmheften.

b) Wie verhält sich das mit kostenloser Abgabe? An Mitglieder gilt die 60€-Grenze?

# Ja

An Nicht-Mitglieder wären das Aufwendungen zur Mitgliederwerbung bzw. Werbekosten für die Konzerte, oder? Gibt es hier Obergrenzen?

# Es muss branchenüblich sein. Das kann für feste Kunden durchaus gelten.