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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Folgen bei Überschreiten von Freibeträgen?
von: Vereinsmeier352 ()
Datum: 31.12.2024

Hallo,

was passiert wenn wir (gemeinnütziger Verein) eine der beiden Pauschalen des § 3 auszahlen, obwohl dies dadurch nicht erlaubt gewesen wäre, weil eine Person schon anderweitig einen Freibetrag ausschöpft?
Was können die Konsequenzen sein?

Wenn wir uns von der Person vorab bestätigen lassen, dass die Person nicht über den Betrag kommen wird, es dann allerdings trotzdem passiert, für wen enstehen welche Folgen?
Wie könnte das überhaupt rauskommen, wenn Freibeträge quasi doppelt in Anspruch genommen werden?

Danke!

Re: Folgen bei Überschreiten von Freibeträgen?
von: W. Pfeffer ()
Datum: 31.12.2024

was passiert wenn wir (gemeinnütziger Verein) eine der beiden Pauschalen des § 3 auszahlen, obwohl dies dadurch nicht erlaubt gewesen wäre, weil eine Person schon anderweitig einen Freibetrag ausschöpft?
Was können die Konsequenzen sein?

# Der Verein wird als Arbeitgeber lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Es läge wahrscheinlich zunächst ein Minijob vor.

Wenn wir uns von der Person vorab bestätigen lassen, dass die Person nicht über den Betrag kommen wird, es dann allerdings trotzdem passiert, für wen entstehen welche Folgen?

# Die Lohnsteuer müsste das Finanzamt dann vom Beschäftigen selbst erheben. Bei den SV-Beiträgen ist immer der Arbeitgeber abführungspflichtig. Hier könnte der Verein aber vom Beschäftigten Schadensersatz verlangen.

Wie könnte das überhaupt rauskommen, wenn Freibeträge quasi doppelt in Anspruch genommen werden?

# Durch eine Betriebsprüfung der Rentenversicherung Bund.

Re: Folgen bei Überschreiten von Freibeträgen?
von: Vereinsmeier352 ()
Datum: 31.12.2024

Super, vielen Dank!


Ist es denn zu empfehlen, sich von jedem für den Verein Tätigen JEDES Jahr bestätigen zu lassen, dass dieser nicht über die Freibeträge kommt?
Oder ist es schon durch einmaliges Unterschreiben klar, dass das auch für die Folgejahre Gültigkeit besitzt?

Anmerkung:
Die Person erklärt zunächst, dass sie den/die Freibeträge nicht überschreiten wird.
Wir nehmen außerdem zusätzlich den Passus auf: "Ich erkläre, dass ich bei eintretenden Änderungen unverzüglich auf den Verein zukommen werde..."

Re: Folgen bei Überschreiten von Freibeträgen?
von: W. Pfeffer ()
Datum: 01.01.2025

Genau, es kann auch eine Erklärung unterschrieben werden, die zur laufenden Meldung verpflichtet.