EU-Bürger/deutscher gemeinnütziger Verein
von: Vereinsmeier352 ()
Datum: 31.12.2024
Wir haben folgende Konstellation:
N wohnt im europäischen Ausland (EU) und besitzt auch diese Staatsangehörigkeit.
N arbeitet an Musikschulen sowohl im Heimatland, aber auch an Musikschulen in Deutschland.
N spielt auch bei uns im gemeinnützigen Amateur-Musikverein als Musiker in Deutschland mit.
Musiklehrereigenschaft (unterrichtend) ist also der Hauptberuf; MItspielen im Musikverein könnte eine nebenberufliche Tätigkeit darstellen. Es handelt sich hier doch eindeutig um zwei verschiedene Tätigkeiten, oder?
Die Frage ist, ob N u.a. deutsche Einkommensteuer zahlt oder sämtliche Einkünfte (auch die deutschen) im EU-Ausland versteuert, da sich dort der Wohnsitz befindet.
Wenn N gar keine deutschen Einkünfte generiert, dürften ja die Freibeträge nach § 3 eigentlich keine Rolle spielen, oder? (Weil N sich ja unter dem Grundfreibetrag befindet.)
Und: Für den Fall, dass N dennoch deutsche ESt zahlen müsste und es sich tatsächlich um verschiedene Tätigkeiten (wie oben beschrieben) handelt, dann darf N vermutlich den/die Freibeträge in Anspruch nehmen...
Sehen wir das richtig?
Danke!