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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
EU-Bürger/deutscher gemeinnütziger Verein
von: Vereinsmeier352 ()
Datum: 31.12.2024

Wir haben folgende Konstellation:
N wohnt im europäischen Ausland (EU) und besitzt auch diese Staatsangehörigkeit.
N arbeitet an Musikschulen sowohl im Heimatland, aber auch an Musikschulen in Deutschland.
N spielt auch bei uns im gemeinnützigen Amateur-Musikverein als Musiker in Deutschland mit.

Musiklehrereigenschaft (unterrichtend) ist also der Hauptberuf; MItspielen im Musikverein könnte eine nebenberufliche Tätigkeit darstellen. Es handelt sich hier doch eindeutig um zwei verschiedene Tätigkeiten, oder?

Die Frage ist, ob N u.a. deutsche Einkommensteuer zahlt oder sämtliche Einkünfte (auch die deutschen) im EU-Ausland versteuert, da sich dort der Wohnsitz befindet.
Wenn N gar keine deutschen Einkünfte generiert, dürften ja die Freibeträge nach § 3 eigentlich keine Rolle spielen, oder? (Weil N sich ja unter dem Grundfreibetrag befindet.)

Und: Für den Fall, dass N dennoch deutsche ESt zahlen müsste und es sich tatsächlich um verschiedene Tätigkeiten (wie oben beschrieben) handelt, dann darf N vermutlich den/die Freibeträge in Anspruch nehmen...

Sehen wir das richtig?


Danke!

Re: EU-Bürger/deutscher gemeinnütziger Verein
von: W. Pfeffer ()
Datum: 01.01.2025

Ja, ganz richtig. Bei Künstlern wäre aber die Abzugsteuer zu beachten.