Bescheid über gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsgemäßen Voraussetzungen notwendig?
von: Dreieck ()
Datum: 06.01.2025
In der amtlichen Mustervorlage habe ich für die Spendenbescheinigung zwei Ankreuzfelder:
[ ] Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) .......................................................................... nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes ..……………………………….. StNr…………………., vom ………….. für den letzten Veranlagungszeitraum ….………….. nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
sowie
[ ] Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt .........................., StNr. …………….. mit Bescheid vom……….. nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) ………………….. .
Wie ist das zu verstehen: Muss ich beide Bedingungen erfüllen oder ist ein Bescheid hinreichend?
Ich finde in meinen Unterlagen (habe das Amt des Kassenwarts geerbt) nur einen aktuellen Freistellungsbescheid. In diesem steht allerdings explizit "Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendungen für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruch (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. [...] Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen."
Die bisher hier verwendete Vorlage hatte den zweiten Punkt einfach nicht. Ich bin mir jedoch unsicher, ob ich ihn einfach entfernen statt nicht ankreuzen darf.