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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Lohn- und Gehaltsbuchung
von: Bibu2004 ()
Datum: 12.01.2025

Hallo Herr Pfeffer,
schon wieder ich. Ich hoffe, meine Frage ist nicht allzu blöd.

Ich habe die Buchhaltung zwar schon vor einem halben Jahr übernommen, aber dennoch habe ich noch nicht alles auf dem Schirm.
Meine Vorgänger haben die Lohn-und Gehaltszahlungen der Trainer (alles Mini-Jobber) in Summe Pro Trainer auf bei der Zahlung auf ein Verrechnungskonto gebucht. Also Verrechnungskonto an Bank.
Die Beträge wurden aber nicht aufgesplittet in Nettolohn, SV (sofern vorhanden) und Lohnsteuer. Rückwirkend soll das jetzt für 2023 gemacht werden (da JA noch nicht erstellt und 2022 wurde vom Steuerberater gebucht)
Ist es richtig, dass die Personalkosten zum Zweckbetrieb gehören?
Kann 2023 jeweils in einer Summe gebucht werden oder muss das monatlich aufgesplittet werden?

Ich danke Ihnen schon mal herzlich für Ihre Rückmeldung.
Viele Grüße
Daniela

Re: Lohn- und Gehaltsbuchung
von: pfeffer ()
Datum: 12.01.2025

Ist es richtig, dass die Personalkosten zum Zweckbetrieb gehören?

# Gibt es denn wirtschaftliche Einnahmen im Sportbetrieb?

Kann 2023 jeweils in einer Summe gebucht werden oder muss das monatlich aufgesplittet werden?

# Es gibt hier für Nichtbilanzierer keine Verpflichtung. Aus der Lohnbuchhaltung geht die Aufteilung ja hervor.

Re: Lohn- und Gehaltsbuchung
von: Bibu2004 ()
Datum: 12.01.2025

Wir haben Einnahmen durch Bewirtung bei sportlichen Veranstaltungen, inbesondere bei den Abteilungen, die Trainer beschäftigen. Außerdem haben wir Einnahmen durch Werbebanner.

Aber von dem Verrechnungskonto muss es in jedem Fall runter oder reicht es, wenn die Summe vom Verrechnungskonto mit der Lohnbuchhaltung übereinstimmt?

Re: Lohn- und Gehaltsbuchung
von: pfeffer ()
Datum: 12.01.2025

Wir haben Einnahmen durch Bewirtung bei sportlichen Veranstaltungen, inbesondere bei den Abteilungen, die Trainer beschäftigen. Außerdem haben wir Einnahmen durch Werbebanner.

# Das sind aber Einnahmen im steuerpflichtigen Bereich. Aus den Sportveranstaltungen gibt es keine Einnahmen? Dann gibt es auch keinen Zweckbetrieb.

Aber von dem Verrechnungskonto muss es in jedem Fall runter oder reicht es, wenn die Summe vom Verrechnungskonto mit der Lohnbuchhaltung übereinstimmt?

# In der EÜR muss man nicht gegen ein Bankkonto buchen. Hauptsache die Aufwendungen sind erfasst.

Re: Lohn- und Gehaltsbuchung
von: Bibu2004 ()
Datum: 12.01.2025

Spontan fallen mir da maximal Startgelder für Turniere und Eintrittsgelder ein. Vereinzelt bieten wir Kurse (Workshops) an. Aus dem normalen Trainingsbetrieb erzielen wir keine Einnahmen.

Re: Lohn- und Gehaltsbuchung
von: pfeffer ()
Datum: 12.01.2025

Das wären Zweckbetriebseinnahmen. Korrekterweise müssten die Trainervergütungen also aufgeteilt werden. Weil das weder ertrags- noch umsatzsteuerliche Folgen haben wird, wäre es aber sichern unbedenklich, die gesamten Kosten dem Bereich zuzuordnen, wo sie überwiegend anfallen.