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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzsteuer weitergeben
von: Malz ()
Datum: 15.01.2025

Hallo Herr Pfeffer,

wir werden in diesem Jahr umsatzsteuerpflichtig; dazu habe ich eine Frage. Wir vertreiben kleine Rezepthefte, die sich so großer Beliebtheit erfreuen, dass wir große Bestellungen über einen Versanddienstleister laufen lassen lassen. Dieser berechnet für seine Dienstleistung ja eine Betrag x plus Mehrwertsteuer. Die Kosten für den Versand stellen wir dem Besteller ja in Rechnung - also den Bruttobetrag. Müssen wir auf den Betrag für die Versandkosten auch noch Umsatzsteuer erheben? Irgendwie habe ich da eine Knoten im Kopf. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Dazu gleich eine zweite Frage: wir haben es in letzter Zeit häufiger damit zu tun, dass Rechnungen nicht vollständig beglichen werden. Es fehlen dann nur ein paar Cent wegen einem Zahlendreher - so vermuten wir. Wie sollten wir dies handhaben?

Vielen Dank und beste Grüße

Re: Umsatzsteuer weitergeben
von: pfeffer ()
Datum: 15.01.2025

Versandkosten sind eine Nebenleistung, die das steuerliche Schicksal der Hauptleistung teilt. Es gilt hier also der gleiche Steuersatz.

Wenn sie den fehlenden Betrag nicht nachfordern wollen, könnten Sie das als Forderungsausfall verbuchen. Das wird natürlich auch umsatzsteuerlich entsprechend behandelt.

Re: Umsatzsteuer weitergeben
von: Malz ()
Datum: 15.01.2025

Vielen Dank!

Ich muss jedoch noch einmal nachfragen wegen der Umsatzsteuer bei Versand. Angenommen, der Versand durch den Versanddienstleister hat 10 Euro gekostet inkl. Mehrwertsteuer. Wir geben die Versandkosten an den Besteller weiter und weisen dann in der Rechnung 10 Euro aus oder müssen wir darauf auch noch die Umsatzsteuer erheben und dann 10,38 Euro ausweisen? Mir kommt das doppelt gemoppelt vor.

Beste Grüße

Re: Umsatzsteuer weitergeben
von: pfeffer ()
Datum: 15.01.2025

Üblicherweise wird ja nicht für jeden Einzelposten auf der Rechnung die Umsatzsteuer ausgewiesen, es sei denn bei unterschiedlichen Steuersätzen.
Die Versandkosten werden als eigener Posten in die Rechnung aufgenommen (wie die Waren), dann wird summiert und von dieser Summe müssen der Nettobetrag, der Bruttobetrag und die Umsatzsteuer ausgewiesen werden, Bei Kleinbetragsrechnungen genügen der Bruttobetrag und die Umsatzsteuer.
Ob Sie die einzelnen Leistungen netto ode brutto ausweisen, bleibt Ihnen überlassen.