Re: Umsatzsteuer weitergeben
von: pfeffer ()
Datum: 15.01.2025
Üblicherweise wird ja nicht für jeden Einzelposten auf der Rechnung die Umsatzsteuer ausgewiesen, es sei denn bei unterschiedlichen Steuersätzen.
Die Versandkosten werden als eigener Posten in die Rechnung aufgenommen (wie die Waren), dann wird summiert und von dieser Summe müssen der Nettobetrag, der Bruttobetrag und die Umsatzsteuer ausgewiesen werden, Bei Kleinbetragsrechnungen genügen der Bruttobetrag und die Umsatzsteuer.
Ob Sie die einzelnen Leistungen netto ode brutto ausweisen, bleibt Ihnen überlassen.