Re: Einschränkungen bei der Ehrenamtspauschale?
von: ()
Datum: 16.01.2025
Also bei freizeitorientierten Tätigkeiten ist die EAP grds. gar nicht anwendbar?
Und das ergibt sich wohl rein aus der Regelung (EStR) für die Amateursportler und wird dann für alle anderen Nicht-Sportler-Tätigkeiten ebenso betrachtet?
Aber wenn man diese Logik weiterführt, verwundert doch eines:
Bei den Schauspielern und Komparsen (nicht aber Statisten) eines Amateurtheaters ist doch § 3 Nr. 26 (Künstlerfreibetrag) auf diese wiederum anwendbar, oder nicht?
Aber diese spielen doch eben auch nur in ihrer Freizeit, nicht für ein z.B. städtisches Theater...
Oder unterscheiden sich hier die Nummern 26 und 26a?
Zusammenfassend würde das also bedeuten, dass Amateursportler (Freizeit) nicht von einem dieser Freibeträge profitieren können, Amateur-Theaterspieler (ebenfalls Freizeit) aber schon...
Ist das so richtig?
Edited 1 time(s). Last edit at 17.01.2025 by pfeffer.