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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Einschränkungen bei der Ehrenamtspauschale?
von: ()
Datum: 15.01.2025

Man liest in manchen Fundstellen, die Ehrenamtspauschale sei auf ALLE (wirklich alle) Tätigkeiten im Verein anwendbar.
Man liest in manch anderen Fundstellen, die Ehrenamtspauschale sei zwar grundsätzlich auf alle Tätigkeiten anwendbar, hier werden dann aber meistens sehr einschlägige Beispiele (Kassier, Platzwart) genannt; bzw. heißt es, dass diese nur auf bestimmte Tätigkeiten anwendbar ist.


Insgesamt sehr verwirrend...

Was gilt denn nun?

Danke!

Re: Einschränkungen bei der Ehrenamtspauschale?
von: pfeffer ()
Datum: 16.01.2025

Ausgeschlossen sind nur Tätigkeiten im nicht begünstigen Bereich (also vor allem steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe) und rein freizeitorientierte Tätigkeiten, weswegen die Finanzverwaltung Amateursportler als nicht begünstigt betrachtet.
Die genannten Aufzählungen sind nur beispielhaft.

Re: Einschränkungen bei der Ehrenamtspauschale?
von: ()
Datum: 16.01.2025

Also bei freizeitorientierten Tätigkeiten ist die EAP grds. gar nicht anwendbar?
Und das ergibt sich wohl rein aus der Regelung (EStR) für die Amateursportler und wird dann für alle anderen Nicht-Sportler-Tätigkeiten ebenso betrachtet?


Aber wenn man diese Logik weiterführt, verwundert doch eines:

Bei den Schauspielern und Komparsen (nicht aber Statisten) eines Amateurtheaters ist doch § 3 Nr. 26 (Künstlerfreibetrag) auf diese wiederum anwendbar, oder nicht?
Aber diese spielen doch eben auch nur in ihrer Freizeit, nicht für ein z.B. städtisches Theater...

Oder unterscheiden sich hier die Nummern 26 und 26a?


Zusammenfassend würde das also bedeuten, dass Amateursportler (Freizeit) nicht von einem dieser Freibeträge profitieren können, Amateur-Theaterspieler (ebenfalls Freizeit) aber schon...

Ist das so richtig?



Edited 1 time(s). Last edit at 17.01.2025 by pfeffer.

Re: Einschränkungen bei der Ehrenamtspauschale?
von: pfeffer ()
Datum: 17.01.2025

Ja, die Finanzverwaltung hat das bisher auf Amateursportler beschränkt.

Re: Einschränkungen bei der Ehrenamtspauschale?
von: ()
Datum: 17.01.2025

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ja, die Finanzverwaltung hat das bisher auf
> Amateursportler beschränkt.


Könnten Sie mir bitte auf die anderen Fragen auch noch antworten?
Da wäre ich Ihnen wirklich sehr dankbar…


Vielen Dank im Voraus!

Re: Einschränkungen bei der Ehrenamtspauschale?
von: pfeffer ()
Datum: 17.01.2025

Die Finanzverwaltung hat das auf den Ehrenamtsfreibetrag beschränkt. Der Übungsleiterfreibetrag erlaubt ja schon bei den begünstigten Tätigkeiten keinen reinen Freizeitbezug.
Es gibt einschlägige Rechtsprechung, nach der bei Schauspielern keine Einschränkungen bestehen. Das gilt natürlich auch für technische Helfer u.ä.

Re: Einschränkungen bei der Ehrenamtspauschale?
von: ()
Datum: 17.01.2025

- Das heißt also, dass bei einem Übungsleiter KEIN reiner Freizeitbezug gegeben sein darf.
- Beim Schauspieler (Künstler) hingegen ist es egal, ob Freizeitbezug besteht oder nicht.
Obwohl diese beiden Punkte unter die Nr. 26 fallen.

Habe ich das richtig verstanden?



Edited 1 time(s). Last edit at 17.01.2025 by pfeffer.

Re: Einschränkungen bei der Ehrenamtspauschale?
von: pfeffer ()
Datum: 17.01.2025

- Das heißt also, dass bei einem Übungsleiter KEIN reiner Freizeitbezug gegeben sein darf.

# Nein, die Finanzverwaltung geht hier von keinem reinen Freizeitbezug aus.
- Beim Schauspieler (Künstler) hingegen ist es egal, ob Freizeitbezug besteht oder nicht.

# Genau. Die Finanzverwaltung hat das bisher nur für den Amteuersport so gesehen. Ich können mir vorstellen, dass das z.B. auch für Modellbau gilt.