Re: Betriebsausstattung - Zuwendungen
von: pfeffer ()
Datum: 17.01.2025
wir sind ein Schützenverein, der auch einen Fanfarenzug unterhält. Die Instrumente sind Vereinseigentum. Buche ich diese bei Neukauf unter Betriebsausstattung im Zweckbetrieb?
# Ein Zweckbetrieb setzt ja wirtschaftliche Einnahmen voraus. Wenn der Verein also Einmanen mit dem Fanfarenzug erzielt, fallen die Kosten mindestens anteilig in den Zweckbetrieb.
Der Fanfarenzug ist in den Sommermonaten häufig für Auftritte/Umzüge gebucht und dadurch oft den ganzen Tag unterwegs. Die Mitnahme von Essen und Trinken ist daher erforderlich - auch weil etliche Jugendliche in dem Zug sind. Wird das unter Zuwendungen verbucht? und in welchem Bereich?
# Verpflegungsleistungen bei "Arbeitseinsätzen" auf "Dienstreisen" kann man regelmäßig als Sachlohn behandeln. Es sind also keine Annehmlichkeiten/unentgeltliche Zuwendungen.
Hier gelten dann die Pauschsätze.