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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Merchstore in der EÜR
von: Kaiser Konstantin ()
Datum: 17.01.2025

Hallo,

unser gemeinnütziger e.V. hat einen sogenannten "Merchstore".

In diesem können unsere Mitglieder, aber auch externe Leute, einkaufen. Beispielsweise kann man hier T-Shirts bestellen, die das Logo unseres Vereins enthält.

Hier kann man eine Provisionierung einstellen [aber auch ausstellen, wenn man möchte].
D.h., dass der "Anbieter" des Merchstores zum Verkaufspreis den Umsatz generiert und wir ein paar Prozente auf unser Merchstore-Konto dann gutgeschrieben bekommen.

Es ist so, dass nicht regelmäßig vom Merchstore-Konto auf unser Bankkonto "umgebucht" wird; vermutlich immer dann, wenn sich eine bestimmte Betragshöhe auf dem Merchstore-Konto befindet.


Deshalb hierzu nun folgende Fallkonstellation:
1. Es wird in 12/24 ein Umsatz generiert und dieser wird dem Merchstore-Konto gutgeschrieben.
Dieser Umsatz verbleibt auf dem Merchstore-Konto bis zum 15.01.2025. Am 16.01.2025 wird der Betrag dem Bankkonto gutgeschrieben.

Zufluss Merchstore-Konto also im alten Jahr.
Zufluss Bankkonto also im neuen Jahr.

Wie verhält sich das nun in Bezug auf 4/3? Wann ist also der "Zufluss" zwecks EÜR erfolgt bzw. in welches Jahr fällt dieser Umsatz?

2. Der Merchstore ist nicht zwingend für unseren Verein notwendig, wird aber nun mal "betrieben".
In welchen Vereinsbereich fällt das? Vermutlich WGB, oder? (Satzungszwecke werden hier ja eindeutig nicht verwirklicht.)

3. Vermutlich bekommen wir eine Abrechnung über den Umsatz vom Anbieter des Merchstores.
Sollten wir jedoch keine Abrechnung bekommen, ist hier doch 19% USt drauf, oder?

Re: Merchstore in der EÜR
von: pfeffer ()
Datum: 18.01.2025

Wie verhält sich das nun in Bezug auf 4/3? Wann ist also der "Zufluss" zwecks EÜR erfolgt bzw. in welches Jahr fällt dieser Umsatz?

# Der Zufluss erfolgt zum Auszahlungsdatum.

2. Der Merchstore ist nicht zwingend für unseren Verein notwendig, wird aber nun mal "betrieben".
In welchen Vereinsbereich fällt das? Vermutlich WGB, oder? (Satzungszwecke werden hier ja eindeutig nicht verwirklicht.)

# Ja, wGB. Es gibt ja keinen Bezug zum Satzungszweck.

3. Vermutlich bekommen wir eine Abrechnung über den Umsatz vom Anbieter des Merchstores.
Sollten wir jedoch keine Abrechnung bekommen, ist hier doch 19% USt drauf, oder?

# Ja, soweit keine Artikel mit 7% verkauft werden (z.B. Bücher)