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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Höhe der Einstellung in die freien Rücklagen
von: AMSchulz ()
Datum: 20.01.2025

Hallo,

ich habe eine Frage zur Höhe der Einstellung in die freien Rücklagen. Diese kann nach § 62 AO ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung plus 10 % der sonstigen zeitnah zu verwendenden Mittel sein.

Ein Überschuss aus der Vermögensverwaltung liegt nicht vor. Ist es korrekt, auf Basis des Jahresabschlusses die Summe aus den Überschüssen im Zweckbetrieb, den Überschüssen im wirtschaftlichen Betrieb und den Einnahmen im ideellen Bereich zu bilden, und davon 10 % in die freien Rücklagen einzustellen?

Ein Rechenbeispiel:
Einnahmen ideeller Bereich 5.000 Euro,
Einnahmen Zweckbetrieb 5.000 Euro, Ausgaben Zweckbetrieb 1.000 Euro, Überschuss 4.000 Euro,
Einnahmen wirt. Betrieb 5.000 Euro, Ausgaben wirt. Betrieb 1.000 Euro, Überschuss 4.000 Euro
Also Einstellung in die freien Rücklagen 10 % * (5.000 + 4.000 + 4.000) = 1.300 Euro?

Vielen Dank für Ihre Antwort, viele Grüße,
AMSchulz

Re: Höhe der Einstellung in die freien Rücklagen
von: pfeffer ()
Datum: 20.01.2025

Ja, das ist korrekt so.