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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spende
von: Meta ()
Datum: 21.01.2025

Hallo,

ich bin Kassier eines Musikvereins. Für Konzerte, Proben, etc. möchten wir anstatt von Notenständern mit Notenmaterial künftig Tablets einsetzen, mittels denen die Musiker sich ihr Noten selbst hochladen und für das Spielen der Lieder anzeigen lassen können.

Hierfür haben wir uns eine "Spendenaktion" ausgedacht. Im "Anschreiben" haben wir auf die Investitionen hingewiesen und um eine Spende gebeten (m. E. Freiwilligkeit). Die Anschaffung selbst würden wir über die Sphäre "Zweckbetrieb" verbuchen.

Wir haben dazu angedacht, z. B. auf unserer Homepage die Namen unserer finanziellen Unterstützer zu benennen; erweitert bei einem Festbetrieb auch auf einen Werbebanner.

Dazu haben wir den potenziellen Spendern auch einen Vorschlag unterbreitet (Höhe der Spende entscheidet über den Umfang der Bewerbung). Den Spendern verbleibt also das Wahlrecht, ob sie spenden wollen bzw. auch in welcher Höhe. Als Verwendungszweck für eine mögliche Spende haben wir vorgegeben "Spende an Musikverein".

Manche Firmen haben auch angefragt, ob eine Rechnungsstellung möglich ist, bei der als Leistungsmerkmal "Marketingmaßnahme" anzugeben wäre.

Wie ist das buchhalterisch/ steuerlich zu bewerten?
- Ist die gezahlte "Spende" (Eingang Bankkonto: Verwendungszweck "Spende an Musikverein") unter Berücksichtigung der o. g. Hinweisen als tatsächliche Spende zu bewerten (Erstellung einer Spendenbescheinigung)?
- Bei einer Rechnungsstellung des Vereins scheidet m. E. eine Spendenbescheinigung aus, oder?
- Die Anschaffungskosten der Werbebanner i. R. d. Festbetriebs sind dann m. E. in der Sphäre "wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" zu kontieren, oder?

Auf welche Sachverhalte ist ansonsten in diesem Zusammenhang noch zu achten?

Vielen Dank.
-

Re: Spende
von: pfeffer ()
Datum: 21.01.2025

- Ist die gezahlte "Spende" (Eingang Bankkonto: Verwendungszweck "Spende an Musikverein") unter Berücksichtigung der o. g. Hinweisen als tatsächliche Spende zu bewerten (Erstellung einer Spendenbescheinigung)?

# Ja, das gibt es keine Bedenken. Nur bei der Schaltung von Werbebannern liegt keine Spende mehr vor (Gegenleistung).


- Bei einer Rechnungsstellung des Vereins scheidet m. E. eine Spendenbescheinigung aus, oder?

# Ja, weil hier ja eine Gegenleistung in Rechnung gestellt wird.

- Die Anschaffungskosten der Werbebanner i. R. d. Festbetriebs sind dann m. E. in der Sphäre "wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" zu kontieren, oder?

# Ja.

Re: Spende
von: Meta ()
Datum: 21.01.2025

Wir sehen den "Werbebanner" als Dankeschön, d. h. auf unserer Seite nicht als verpflichtend an.
Eigentlich ist die Spende ja freiwillig und nicht an den Werbebanner gebunden.

Nachvollziehen könnte ich dies z. B. im Rahmen einer Festzeitschrift (welche wir nicht erstellen). Wenn hier eine Anzeige erfolgt (durch Zahlung eines Betrags durch den Werbenden), dann könnte ich einen Spendenausschluss nachvollziehen.

So leistet der Spendende eine Zahlung und will damit erreichen, dass wir die Tablets anschaffen können. Dann ist dies (trotz des Bedankens in Form des Banners) trotzdem Spendenkonform (incl. Spendenbescheinigung), oder?

Re: Spende
von: pfeffer ()
Datum: 21.01.2025

Wir sehen den "Werbebanner" als Dankeschön, d. h. auf unserer Seite nicht als verpflichtend an.

# Das sieht das Finanzamt aber wahrscheinlich anders.

Eigentlich ist die Spende ja freiwillig und nicht an den Werbebanner gebunden.

# Ja, aber dann müssten Sie erklären, warum sie kostenfrei für jemanden werben. Das ist auch eine Form der unentgeltlichen Zuwendung.