Spende
von: Meta ()
Datum: 21.01.2025
Hallo,
ich bin Kassier eines Musikvereins. Für Konzerte, Proben, etc. möchten wir anstatt von Notenständern mit Notenmaterial künftig Tablets einsetzen, mittels denen die Musiker sich ihr Noten selbst hochladen und für das Spielen der Lieder anzeigen lassen können.
Hierfür haben wir uns eine "Spendenaktion" ausgedacht. Im "Anschreiben" haben wir auf die Investitionen hingewiesen und um eine Spende gebeten (m. E. Freiwilligkeit). Die Anschaffung selbst würden wir über die Sphäre "Zweckbetrieb" verbuchen.
Wir haben dazu angedacht, z. B. auf unserer Homepage die Namen unserer finanziellen Unterstützer zu benennen; erweitert bei einem Festbetrieb auch auf einen Werbebanner.
Dazu haben wir den potenziellen Spendern auch einen Vorschlag unterbreitet (Höhe der Spende entscheidet über den Umfang der Bewerbung). Den Spendern verbleibt also das Wahlrecht, ob sie spenden wollen bzw. auch in welcher Höhe. Als Verwendungszweck für eine mögliche Spende haben wir vorgegeben "Spende an Musikverein".
Manche Firmen haben auch angefragt, ob eine Rechnungsstellung möglich ist, bei der als Leistungsmerkmal "Marketingmaßnahme" anzugeben wäre.
Wie ist das buchhalterisch/ steuerlich zu bewerten?
- Ist die gezahlte "Spende" (Eingang Bankkonto: Verwendungszweck "Spende an Musikverein") unter Berücksichtigung der o. g. Hinweisen als tatsächliche Spende zu bewerten (Erstellung einer Spendenbescheinigung)?
- Bei einer Rechnungsstellung des Vereins scheidet m. E. eine Spendenbescheinigung aus, oder?
- Die Anschaffungskosten der Werbebanner i. R. d. Festbetriebs sind dann m. E. in der Sphäre "wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" zu kontieren, oder?
Auf welche Sachverhalte ist ansonsten in diesem Zusammenhang noch zu achten?
Vielen Dank.
-