Umsatzsteuer - Kleinunternehmer nach § 19 UStG
von: Meta ()
Datum: 21.01.2025
Hallo,
die Informationen zur neuen Kleinunternehmerschaft (Umsatz lfd. Jahr < 100.000 € bzw. Vorjahr < 25 T€) habe ich verfolgt, d. h. bei Überschreiten der Grenzen löst dies eine Umsatzsteuererklärung aus.
Angenommen, im Jahr 2025 "erwirtschaftet" der Verein einen Umsatz (Netto) von 50 T€, dann führt dies im Laufe des Jahres noch zu keiner Umsatzsteuerpflicht (Prämisse: in 2024 = Umsatz Brutto < 22.500,-- €), oder?
Dementsprechend wären in 2025 bei Rechnungen, die an Vertragspartner des Vereins gestellt werden, auch keine Umsatzsteuer anzugeben (mit Verweis auf die Kleinunternehmereigenschaft).
Wie ist dies für das Jahr 2026 zu handhaben. Aufgrund der Vorgaben des UStG hätte der Verein die Vorjahresgrenze i. H. v. 25 T€ überschritten. In Folge müssten dann auf Rechnungen, etc. die USt ausgewiesen werden und ein Vorsteueransatz wäre möglich, oder? Wie gestaltet sich dies auf Festen? Muss bei den Verkaufspreisen ein Hinweis auf die USt-Pflicht angegeben werden?
Wie ist die dann erforderliche USt-Erklärung abzuwickeln? Reicht eine einmalige Erklärung aus oder ist dies über eine USt-Voranmeldung zu handhaben?
M. E. ist dann im Jahr 2027 der Verein von der USt-Pflicht wieder befreit, sofern in 2026 die Umsätze unter den vorgenannten Schwellen liegen, oder?
Für die eigentliche Steuererklärung (Gemeinnützigkeit) dürfte ja weiterhin der 3-Jahres-Rhythmus maßgeblich sein, oder? Gewinnermittlung = Sphäre "wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb", Basis: Netto/ Brutto, in Abhängigkeit von der USt.-Pflicht, oder?
Vielen Dank.